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Bundesnetzagentur bestätigt NEP Strom 2021-2035

17.01.2022 – Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2021-2035 bestätigt. Dieser umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan rund 1.000 Kilometer zusätzlicher Trassen sowie Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begrüßen die Bestätigung vieler wichtiger Projekte des NEP Strom. Mit der Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte werde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass immer mehr Strom aus erneuerbarer Energie ins Netz eingespeist und transportiert werden kann. Zur Erreichung der Ausbauziele bei den Erneuerbaren müssen die nun bestätigten Projekte den ÜNB zufolge möglichst noch dieses Jahr im Bundesbedarfsplan verankert werden. Zudem müsse der jetzt bestätigte NEP 2035 zügig weiterentwickelt werden.

Neue Stromleitungen erforderlich

Die Bundesnetzagentur bestätigt insgesamt 28 neue leitungsbezogene Ausbaumaßnahmen im Stromnetz.

Freileitungstrasse Amprion

Foto: Amprion GmbH / Günther Bayerl

Die Bundesnetzagentur bestätigt im Zusammenhang mit Offshore-Wind zwei Projekte, bei denen mittels sogenannter Multi-Terminal-Technik erstmals Gleichstromleitungen mit einer Leistung von zwei Gigawatt untereinander vernetzt werden können. Durch den Einsatz dieser Technik anstelle einzelner Punkt-zu-Punkt-Verbindungen könne Stromnetzausbau effizienter und kostengünstiger realisiert werden.

Bestätigt werden zwei zusätzliche Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Korridore. Ein Korridor verläuft zwischen Rastede (Niedersachsen) und Bürstadt (Hessen). Eine weitere Gleichstromverbindung ist zwischen Heide (Schleswig-Holstein) und Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern) zu errichten. Auf diese Weise sollen bestehende Transportkapazitäten sinnvoll ergänzt werden, um Windstrom von See und aus Norddeutschland zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren.

Offshore-Anbindungssysteme

Der Netzentwicklungsplan ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Jahre für die Inbetriebnahme und Anbindungspunkte an Land.

Für die Anbindung von Offshore-Windparks hält die Bundesnetzagentur im Vergleich zu den bisherigen Planungen elf weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2040 für erforderlich. Damit können, wie derzeit im Windseegesetz vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt Offshore-Winderzeugung von 40 GW angebunden werden. Zukünftig sollen diese Ziele erhöht und bestehende Anbindungssysteme beschleunigt werden sowie weitere Anbindungssysteme hinzukommen.

Als wesentliche Projekte erachten die ÜNB die Offshore-Netzanbindungssysteme, neu bestätigte HGÜ-Verbindungen und die erneute Bestätigung der Netzbooster-Pilotanlagen. Durch Letztere soll das bestehende Netz höher ausgelastet und eine neuartige kurative Systemführung erprobt werden können. (ds)

www.netzausbau.de/nep