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Hausheld: Widerspruch gegen Aufhebung der BSI-Markterklärung

Bouke-Stoffelsma-Hausheld

Hausheld-Vorstand Bouke Stoffelsma. Foto: Hausheld AG

03.06.2022 – Gateway-Administrator und Messstellenbetreiber Hausheld hat Widerspruch gegen die Aufhebung der Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingelegt. Das BSI hatte am 20.5.2022 seine Markterklärung aufgehoben und eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG getroffen. Hausheld vermeldet, dass der Widerspruch in Abstimmung mit seinen Stadtwerke-Kunden erfolgt sei. Das Unternehmen verweist auf die bislang ausbleibende neue Markerklärung durch das BSI. Neben der Energiewende riskiere die Bonner Behörde auch IT-Sicherheit der Energienetze, weil die dafür vorgesehenen Smart Meter Gateways ohne Markterklärung nicht mehr verbaut würden.

Juristische Folgen des Widerspruchs

Anna von Bremen, die bei der Kanzlei RAUE im Bereich Energierecht tätig ist, erläutert die juristischen Folgen des Widerspruchs: „Die Rücknahme der Markterklärung des BSI wurde nicht mit einer sog. ‚Anordnung der sofortigen Vollziehung‘ verknüpft, anders als die am gleichen Tag erlassene Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG. Damit kann gegen die Rücknahme der Markterklärung ein Widerspruch eingelegt werden, der aufschiebende Wirkung hat. Mit einem derartigen Widerspruch ist die Wirksamkeit der Rücknahme ‚suspendiert‘. Gleichzeitig ist aber durch die Rücknahme der Markterklärung der Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Köln entfallen und deshalb auch der Anknüpfungspunkt für die Entscheidung des OVG Münster. Die Parteien haben das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Folge ist damit, dass die durch den Beschluss des OVG Münster wiederhergestellte aufschiebende Wirkung ebenfalls wieder entfällt. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Markterklärung, die ursprünglich aufgehoben werden sollte, nach dem Widerspruch gegen die Rücknahme durch die Hausheld AG nun doch wieder gilt. Ein etwas kurioses Ergebnis, aber das BSI hätte auch schlicht die Verhandlung vor dem VG Köln abwarten können.“ (ds)

www.hausheld.info