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BVES: „Speicherbranche erhält endlich passendes regulatorisches Fundament“

30.06.2022 – Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag verschiedene Energierechtsänderungen beschlossen und dabei auch eine Definition der Energiespeicherung eingeführt. Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. begrüßt diese Rechtsanpassungen. „Mit der neuen Definition bekommt die Energiespeicherbranche endlich ein passendes rechtliches Fundament. Darauf kann man nun endlich aufbauen und einen stabilen regulatorischen Rahmen für die so wichtige Systemintegration von Energiespeichern entwickeln“, erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES, erleichtert.

Foto: iStock.com/ Petmal

Speicher als vierte Säule des Energiesystems festgelegt

Mit Geltung des neuen Gesetzes heißt es im deutschen Energierecht jetzt, dass mit der Energiespeicherung „die endgültige Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt, als den ihrer Erzeugung verschoben wird“. Damit ist auch die Definition der Richtlinie (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 ins deutsche Recht übernommen. Diese lege die besondere Rolle der Speicher als vierte Säule des gesamten Energiesystems fest.

Die neue Definition stellt klar, dass Speicher weder Energieerzeuger noch -verbraucher sind, sondern Energie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellen. Dieser Beschluss soll gleichzeitig der Beginn einer umfangreichen Speicherstrategie sein.

„Diese Festlegung der Definition war eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch hat es jetzt fast 10 Jahre und viel Überzeugungskraft gekostet, bis diese Erkenntnis auch rechtliche Realität wird“, so Windelen weiter.

Allerdings merkt der Verband an, dass sich in der Übersetzung der Definition aus der EU-Richtlinie für das deutsche Gesetz wohl ein Fehler eingeschlichen habe. Wo die EU-Richtlinie von einer Anlage im ‚Elektrizitätssystem‘ (electricity system) spricht, ist nun in der deutschen Übernahme von ‚Elektrizitätsnetz‘ die Rede. Um hier Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die schnelle Aktivierung der Speicher zu erreichen, sollte dieser Begriffsfehler laut BVES noch rasch korrigiert werden.

Digitale Anschlusserleichterungen gelten auch auf Energiespeicher

Darüber hinaus begrüßt der Speicherverband die Ausdehnung von digitalen Anschlusserleichterungen, die zunächst nur für PV-Anlagen vorgesehen waren, auf weitere Energiewende-Anlagen wie Energiespeicher. Dies werde, so die Erwartung des BVES, bürokratische Hemmnisse beseitigen und den schnellen Ausbau der Energiewendeanlagen wie Speicher vereinfachen und beschleunigen.

Urban Windelen: „Bei der Vielzahl der Speichersysteme, die aktuell entstehen, ist es entscheidend, auch eine unkomplizierte Anmeldung über ein digitales Portal zu ermöglichen. Dem Bürger oder dem Unternehmen, das die Energiewende in seinem Umfeld in die eigene Hand nimmt, sollten keine Steine in den Weg gelegt werden.“

Zudem seien die Beschlüsse zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energiespeicher- sowie Energiewendetechnologien wichtige Schritte Richtung Investitionssicherheit. Das sei eine essenzielle Grundlage für den schnellen und planbaren Aufbau des zukünftigen Energiesystems. Darauf müsse die angekündigte Speicherstrategie aufbauen, gleichwohl deutlich darüber hinaus gehen. Der BVES vermeldet, dass die Speicherbranche bereit stehe, diese Strategie konstruktiv zu begleiten, damit ein erneuerbares Energiesystem mit der notwendigen Versorgungssicherheit und Flexibilität aufgebaut werden könne. (ds)

www.bves.de