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Netzausbau: Szenariorahmen Strom genehmigt

11.07.2022 – Die Bundesnetzagentur hat den Szenariorahmen Strom für den kommenden Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 genehmigt. Dieser Schritt bildet die Grundlage zur Ermittlung des Ausbaus im Stromübertragungsnetz bis 2037 und 2045.

„Wir nehmen erstmals das Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2045 in den Blick“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der Szenariorahmen berücksichtigt die aktuellen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag und dem Osterpaket. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nun aufgefordert, auf der Grundlage dieser Annahmen den erforderlichen Netzausbau zu berechnen und uns vorzulegen“.

Netzplanung für drei Entwicklungspfade

Für die Jahre 2037 und 2045 werden jeweils drei Szenarien genehmigt. Somiz werden drei mögliche Pfade zur Erreichung der Klimaneutralität beschrieben. Im Entwicklungspfad A kommt verstärkt Wasserstoff zum Einsatz. Neben dem Import von Wasserstoff spielt auch die Wasserstofferzeugung aus heimischer Elektrolyse eine bedeutende Rolle. Die beiden anderen Pfade B und C zeichnen sich durch eine stärkere Direktelektrifizierung aus. Diese beiden Pfade unterscheiden sich laut Bundesnetzagentur durch unterschiedlich hohe Annahmen zu Effizienzgewinnen und Höhe des Stromverbrauchs. Im zentralen Szenario B wird die höchste Effizienz unterstellt.

Integrierte Betrachtung aller Sektoren für die Netzplanung

Anders als in vorangegangenen Szenariorahmen findet keine Unterteilung in den klassischen Stromverbrauch einerseits und neue Stromanwendungen andererseits statt. Stattdessen nimmt der Szenariorahmen 2023-2037/2045 eine Betrachtung der Stromverbräuche für die jeweiligen Sektoren vor. Für jeden Sektor werden dafür Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 getroffen. Durch die Dekarbonisierung des Verkehrssektors, der Wärmeerzeugung und des Industriesektors wird in allen Szenarien von einer deutlichen Steigerung des Stromverbrauchs ausgegangen. Hinzu kommt weiterer Stromverbrauch durch Elektrolyseure, die zur Herstellung von grünem Wasserstoff benötigt werden.

Durch die Berücksichtigung eines Ausbaus der Wasserstofferzeugung in den oben skizzierten Szenarien treibt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben auch die integrierte Betrachtung der Transportnetze für Strom und für physische, gasförmige Energieträger weiter voran.

Durch die integrierte Betrachtung aller Sektoren für das Jahr 2045 soll es künftig möglich sein, politische Grundsatzentscheidungen in einer sogenannten „Systementwicklungsstrategie“ zügig in die Netzplanungsverfahren zu integrieren.

Deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien berücksichtigt

Alle Szenarien berücksichtigen den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den Zielen der laufenden Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Wind-auf-See-Gesetzes. Im Entwicklungspfad C werden die Ausbauziele des EEG leicht übertroffen. In allen Szenarien des Jahres 2045 würden dadurch über 1.000 TWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt.

Auf Basis des genehmigten Szenariorahmens 2023-2037/2045 sollen die Übertragungsnetzbetreiber bis zum 10. Dezember 2022 einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom erstellen. Der konsultierte zwei Entwurf ist bis zum 8. Mai 2023 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. (ds)

www.netzausbau.de/szenariorahmen