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BMDV legt Lade-Masterplan vor

13.07.2022 – Kurz vor der Sommerpause hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) den Entwurf für den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ vorgelegt. Der Entwurf stellt den Fahrplan für den Ladeinfrastruktur-Ausbau in Deutschland dar, definiert die Zuständigkeiten sowie die Zeitpläne für einzelne Maßnahmen. In Abstimmung mit den Ländern, Kommunen, Verbänden und Unternehmen sollen die Maßnahmen nun erörtert werden.

Übergeordnetes Ziel sei es, Deutschland zum globalen Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Auf dem Weg dahin sei in Zusammenarbeit mit den entscheidenden Akteuren der vorauslaufende Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur erforderlich. Dafür soll eine Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte entstehen. Um das Ziel zu erreichen, erarbeitet die Bundesregierung mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II eine Gesamtstrategie. Die Maßnahmen sollen den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur einfacher und schneller machen. Darüber hinaus soll die Attraktivität von Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell gesteigert werden und so mehr Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren.

Ladestation Elektroauto

Foto: andreas160578 / pixabay.com

Wichtige Maßnahmen im Masterplan Ladeinfrastruktur II:

  1. Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), die die Umsetzung der Maßnahmen sicherstellen soll. Dabei sollen Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen eingebunden werden.
  2. Allen Maßnahmen soll eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Die Basis hierfür sollen unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie darstellen.
  3. Für die Bereitstellung finanzieller Mittel zum Ausbau der Ladeinfrastruktur soll das Bundesverkehrsministerium auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme bis Anfang 2023 ein Konzept erstellen.
  4. Die Länder sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Grundversorgung an lokaler, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Die Bundesregierung untersucht bis Ende 2022, wie die Verpflichtung umgesetzt werden kann. Gleichzeitig sollen die Kommunen durch ein Maßnahmenpaket bei der Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt werden.
  5. Bund, Länder und Kommunen wollen prüfen, ob auf eigenen Flächen und Liegenschaften Ladeinfrastruktur errichtet werden kann.
  6. Im Rahmen einer bis 2023 zu entwickelnden „Roadmap Digitalisierung“ soll die Bundesregierung zeigen, welche Digitalisierungsschritte erfolgen müssen, um ein nutzerfreundliches Gesamtsystem bereitstellen zu können.
  7. Laut BMVI muss der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu ist ein effektiveres Zusammenspiel aller beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden vorgesehen.
  8. Rechtliche Änderungen: Es soll geklärt werden, wie etwa das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden vereinfacht werden kann.
  9. Ladeinfrastruktur für E-Lkw mit hohen Ladeleistungen: Das Verkehrsministerium will hierfür ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben.

Um Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, sollen alle Maßnahmen in einem Monitoring kontinuierlich erfasst werden. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH unterstützt das BMDV bei der Erarbeitung, Koordinierung und Umsetzung des Masterplans II. (ds)

www.bmvi.de
www.nationale-leitstelle.de