Weitere Ergebnisse...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Osterpaket: Stimmen aus der Energiebranche

12.07.2022 – Der Bundestag hat das aus mehreren Gesetzesvorlagen bestehende Osterpaket verabschiedet. Vorausgegangen sei ein intensiver Abstimmungsprozess innerhalb der Ampelkoalition über das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land sowie Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Folgenden sind Einschätzungen einiger Interessenverbände aus der Energiewirtschaft zusammengetragen.

BEE: Osterpaket zügig nachbessern

Laut Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) habe die Energiebranche Jahre auf ein großes Reformpaket gewartet. Das Osterpaket enthält dem BEE zufolge viele gute Ansätze, jedoch sei die Entfesselung der Wind- und Solarenergie noch nicht zu sehen. Einige Branchen würden keine Perspektive erhalten, vor allem die Bioenergie, obwohl sie mit Blick auf sinkende russische Gasexporte eine zentrale Rolle für die Energieversorgung in Deutschland einnehmen könne. Bei unterzeichneten Ausschreibungen der Erneuerbaren könne man laut dem Verband nicht noch weitere Hürden und Zwischenschritte bei Genehmigungen und Flächen einziehen. Es brauche jetzt einfache, klare Regelungen, nicht noch mehr unklare Rechtsbegriffe oder Flächenzwischenziele.

BDEW: Osterpaket enthält viele wichtige Weichenstellungen

Nach Ansicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) enthält das Osterpaket viele wichtige Weichenstellungen für einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau, gleichwohl hätte es an manchen Stellen noch deutlich beherzter ausfallen müssen. Als überaus zentral erachtet der Verband die Einordnung, dass die Nutzung der Erneuerbaren Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Ebenso von übergeordneter Bedeutung sei die Festlegung von verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie an Land für die Bundesländer. Zwei Prozent tatsächlich bebaubare Fläche des Bundesgebiets müssten dem BDEW zufolge jedoch bereits bis zum Jahr 2025 vollständig ausgewiesen sein – nicht wie beschlossen bis Ende 2032. Das auf Ende 2027 verschobene Zwischenziel bewertet der BDEW als Bremsklotz. Immerhin nehme das Repowering Fahrt auf, hierfür seien noch wichtige Änderungen im Gesetzgebungsprozess aufgenommen worden. Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz sind nach Ansicht des BDEW nicht ausreichend.

Regelungen für Freiflächen-Photovoltaik und Innovationsausschreibungen gehen in die richtige Richtung

Für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik gehen die Öffnungen der Flächenkulisse in die richtige Richtung, hätten aber noch deutlich darüber hinausgehen sollen. Zentrale Forderungen des BDEW, wie die Verbreiterung der zulässigen Flächen für Photovoltaik (PV) neben Verkehrswegen sowie die Nutzung der Agri-PV auf Dauergrünland, seien umgesetzt worden. Dringend notwendig sind dem Verband zufolge jedoch weitere Ausweisungen wie die Nutzung von PV-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks, um die Ausbauziele zu erreichen.

Weiterhin begrüßt der BDEW, dass Ausschreibungsvolumen für Innovationsausschreibungen erweitert wurden, um unter anderem Speicher anzureizen. Darüber hinaus gibt es nun Ausschreibungen von Stromerzeugungsanlagen auf Basis von grünem Wasserstoff, sogenannte „Wasserstoffpeaker“. Aus Sicht des BDEW verhindert die einseitig auf die Rückverstromung fokussierte Regelung indes notwendige Anwendungen der Sektorkopplung.

Änderungen bei Offshore-Windkraft und Kraft-Wärme-Kopplung laut BDEW unzureichend

Für EEG-Kleinanlagen werden die Grundlagen für digitalisierte und standardisierte und damit schnellere Netzanschlüsse gelegt. Die Abschaffung der EEG-Umlage führe zu einer weiteren Vereinfachung und Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbesserungen bei der Mieterstromförderung durch Aufhebung der 100 kW-Grenze bleibe zwar hinter den Erwartungen des BDEW zurück. Positiv anzumerken sei, dass sich die Änderungen im Rahmen des bestehenden Mieterstrommodells bewegen.

Die Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) bleiben hinter den Erwartungen des BDEW zurück. Anstelle einer zukünftigen Förderung über Differenzverträge bleibe es bei der aktuellen Marktprämienvergütung und der Gefahr mehrerer 0 Cent-Gebote auf eine Fläche. Auch die Anpassungen im als auch im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind dem Verband zufolge unzureichend. So würden die geplanten Änderungen weitgehend nur neue Restriktionen und Anforderungen für KWK-Anlagen umfassen. Es werde die Chance vertan, grünen Wasserstoff und Biomethan sowie die gestiegenen Anlagenpreise in den KWK-Zuschlagshöhen abzubilden. Hier müsse kurzfristig mit dem Sommerpaket nachgebessert werden.

BSW-Solar: Meilenstein in Richtung Solarzeitalter, aber Momentum ausnutzen

Als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg ins „Solarzeitalter“ bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Vervielfachung der Photovoltaik-Ausbauziele im EEG 2023 sei ein unübersehbares Zeichen des Aufbruchs, zugleich aber auch eine Messlatte für die Energie- und Klimaschutzpolitik der kommenden Jahre, so der Branchenverband. Das EEG 2023 sieht vor, die solare Kraftwerkskapazität in Deutschland von heute rund 60 Gigawatt bis zum Jahr 2030 auf 215 Gigawatt zu steigern. Zur Zielerreichung muss laut BSW der Anteil der Solarenergie an der heimischen Stromversorgung in den kommenden zehn Jahren von derzeit rund 10 Prozent auf nahezu 30 Prozent anwachsen.

Die Interessenvertretung der Solarbranche begrüßt, dass die Ampelkoalition auch auf konkreter regulatorischer Ebene erste Weichen in die richtige Richtung gestellt habe. So seien Auktionsvolumen für den Zeitraum ab 2023 entsprechend erhöht, die Flächenkulisse für künftige Solarparks etwas erweitert, der solare Eigenverbrauch bei großen Solardächern erleichtert und die Förderanreize für Solardächer zum Teil nachjustiert worden. Gleichzeitig mahnt der BSW, dass diese Ziele nur erreichbar seien, wenn Investitionsbarrieren jetzt konsequent eingerissen werden und schnell weitere Reformpakete folgen würden. Weitere bürokratische Hemmnisse für die dezentrale solare Direktversorgung müssten nun schnell abgebaut werden, damit beispielsweise auch Mieter künftig noch unmittelbarer von preiswerter Solarenergie profitieren können. Ebenso überfällig seien Reformen, um Solarpotenziale auch in der Nah- und Fernwärme stärker nutzen zu können.

Deutsche Umwelthilfe: Gesetzesänderungen insgesamt zu wenig ambitioniert

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Gesetzespaket rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als insgesamt nicht ambitioniert genug. Zwar seien gerade in Bezug auf Photovoltaikanlagen aus Sicht der DUH in den letzten Verhandlungen Verbesserungen erreicht worden. Auch die Kriterien für die Bürgerenergie seien überarbeitet und verbessert worden. Die Streichung des Ziels, bis 2035 eine Stromversorgung vollständig mit Erneuerbaren zu erreichen sowie die Ablehnung sogenannter Differenzverträge, die zu einer deutlichen Kostenreduktion bei der Förderung Erneuerbarer geführt hätten, würden die ursprünglichen Ziele des Osterpakets verwässern.

Hinsichtlich des verabschiedeten Wind-an-Land-Gesetzes bewertet die DUH positiv, dass in Summe zwei Prozent der deutschen Fläche zur Verfügung stehen sollen. Es sei hingegen ein falsches Signal, dass die Länder bis 2027 beziehungsweise 2032 Zeit haben, die nötigen Flächen für den Ausbau der Windenergie auszuweisen. Das ist aus Sicht der DUH für die Erreichung der Klimaziele viel zu spät.

Einig sind sich alle Branchenverbände, dass es nach dem Oster- und Sommerpaket ein Herbstpaket brauche, denn die Ziele der einzelnen Sektoren würden Nachschärfungen und weitergehende Maßnahmen erfordern. (ds)

www.bee-ev.de
www.bdew.de
www.solarwirtschaft.de
www.duh.de