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THEBEN SMART ENERGY – CONTROL IT!

DIE ENERGIEWENDE STEUERN MIT THEBEN SMART ENERGY.

Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurden vorrangig die Preisobergrenzen für den Rollout intelligenter Messsysteme neu justiert. Etwas weniger im Fokus, aber dennoch von den Auswirkungen her nicht zu unterschätzen, wurde auch das Thema der Steuerbarkeit von Energiewendetechnologien mit der Novelle umfassend neu geregelt. Folgende Aspekte sind dabei besonders hervorzuheben:

Smart Meter Gateway CONEXA mit aufsteckbarem Mehrwertmodul.

• Steuern wird von Zusatzleistung zur Pflichtleistung.
Das bedeutet der Messstellenbetrieb umfasst nicht mehr nur Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen und Messsystemen, sondern in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch von Steuerungseinrichtungen. Die bisherige Verpflichtung des Anlagenbetreibers zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit und Sichtbarkeit der Anlage geht damit auf den Messstellenbetreiber über.

• Verpflichtende Einbaufälle und Ausstattungsziele festgelegt.
Mit einer Steuerlösung auszustatten sind Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht und Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt. Bei Neuanlagen müssen in diesem Segment innerhalb von Zweijahresscheiben 90 Prozent der neu installierten Anlagenleistung ausgestattet werden. Bis 2032 muss zudem 90 Prozent der gesamten installierten Leistung (also auch der Bestand) steuerbar sein. Für 14a-Anlagen gelten ebenfalls die 90-Prozent-Ziele innerhalb der Zweijahresscheiben bezogen auf die in dem Zeitraum neu entstandenen Messstellen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

• Preisobergrenze für Steuerlösung eindeutig festgelegt
Die Preisobergrenze für Einbau und Betrieb einer Steuerlösung wurde mit 100 Euro pro Jahr definiert. Dem Anschlussnehmer und dem Anschlussnetzbetreiber dürfen dabei jeweils nicht mehr als 50 Euro pro Jahr in Rechnung gestellt werden.

Soweit, so gut. Aber was bedeutet das in der Praxis? Zunächst einmal herrscht Klarheit bezüglich der Anforderungen an Messstellenbetreiber sowie deren Vergütung für die Ausstattung von Messlokationen mit intelligenten Messsystem und Steuerlösungen. Auf der anderen Seite liefert die MsbG-Novelle aber eine anspruchsvolle Vorgabe, denn die erste Zweijahresscheibe betrifft die Jahre 2025 und 2026. Das bedeutet zunächst, dass am Jahresende 2026 90 Prozent der in diesem Zeitraum installierten Neuanlagen (14a und Erzeugung) mit einer Steuerlösung ausgestattet werden muss. Da dies relevante Stückzahlen betreffen wird, sollte der Messrollout schnellstmöglich durch den Steuerrollout ergänzt werden, um die Einbauquote erreichen zu können.

WELCHE LÖSUNGEN FÜR DEN STEUERUNGS-ROLLOUT SIND EINSATZBEREIT?

FNN-Steuerbox SELEXA mit Relaiskontakten oder zusätzlicher digitaler Schnittstellen.

Die gute Nachricht ist: Hardwarelösungen sind in unterschiedlichen Ausprägungen zertifiziert verfügbar. So bietet die FNN-konforme Steuerbox SELEXA (mit Relaiskontakten und digitaler Schnittstelle über EEBus) eine interoperable Möglichkeit zur Umsetzung der Anforderungen des Steuerrollouts. Alternativ lässt sich das Smart Meter Gateway CONEXA um ein aufsteckbares Mehrwertmodul erweitern. Das Mehrwertmodul bietet eine digitale Schnittstelle über EEBus, verzichtet aber auf eine Steuermöglichkeit über Relais. Es punktet daher durch geringere Kosten. Weitere Vorteile sind ein sowohl geringerer Installationsaufwand wie auch Platzbedarf. Steuern mit dem SMGW ist bereits jetzt zertifiziert möglich!

Beide Alternativen erfüllen alle Anforderungen der netzdienlichen und marktorientierten Steuerung. Insbesondere ist im Fall der Steuerbox mit digitaler Schnittstelle oder dem Mehrwertmodul auch die stufenlose Steuerung bereits Bestandteil der Lösung.

CLS-MANAGEMENT AS A SERVICE

Eine zusätzliche Option zur zeitnahen Erfüllung von Einbaupflichten im Steuerrollout kommt mit dem Angebot der advalju ins Spiel. Sollten die eigenen IT-Systeme nicht rechtzeitig aufgebaut werden können, um die Ziele des Steuerrollouts bis 2026 zu erfüllen bietet die advalju bereits heute das aEMT- und CLS-Managementsystem als Software-as-a-Service-Produkt und als BPO-Service an. Dies verschafft Messstellenbetreibern Zeit zum Aufbau eines eigenen Systems oder bietet bei Bedarf eine dauerhafte Lösung für das CLS-Managementsystem.

Der Steuerrollout kann also kommen! Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung und ein individuelles Angebot an.

Tina Hadler
Head of Sales Theben Smart Energy
Tina.Hadler@theben-se.de

Steffen Hornung
Geschäftsführer advalju
Steffen.Hornung@advalju.de



KONTAKT & IMPRESSUM

Theben Smart Energy GmbH
Marco Sauer, Head of Business, Development & Regulation
Schlossfeld 9
72401 Haigerloch
Tel: +49 175 407 93 82
marco.sauer@theben-se.de
www.theben-se.de