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dena: Job zu vergeben

19.05.2023 – Der Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat am 17. Mai die Neuausschreibung der Besetzung des Vorsitzes der Geschäftsführung veröffentlicht.

Bild: dena/Lennart Preiss/photothek.de

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber finden die Ausschreibung auf verschiedenen Online-Portalen sowie unter https://www.dena.de/die-dena-als-arbeitgeber/. Bewerbungen sind bis zum 4. Juni möglich.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Stefan Wenzel begrüßt die Neuausschreibung, die dena brauche für ihre wichtige Arbeit zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele zeitnah die Nachbesetzung des Vorsitzes der Geschäftsführung.

Der Aufsichtsrat hatte am 5. Mai einvernehmlich beschlossen, das Verfahren zur Besetzung des Vorsitzes der Geschäftsführung neu aufzusetzen. Unterdessen hat der Aufsichtsrat mit dem ursprünglich für die Position vorgesehenen Michael Schäfer auch eine Einigung zur Vertragsauflösung erzielt. Die zugehörige Vereinbarung wurde in einer Sondersitzung des Aufsichtsrats am 17. Mai verabschiedet.

Dazu erklärt Stefan Wenzel für die dena: „Der Aufsichtsrat und Michael Schäfer verständigen sich auf Wunsch des Aufsichtsrats auf die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags. Hierfür zollt ihm der Aufsichtsrat Respekt und Anerkennung. Der Aufsichtsrat hatte sich nach dem Auswahlgespräch aufgrund seiner herausragenden Qualifikation, die sich durch das gesamte Bewerbungsverfahren hindurch und auch bei der Befragung im Aufsichtsrat gezeigt hat, einvernehmlich für Herrn Schäfer entschieden. Mit großem Bedauern stellt der Aufsichtsrat fest, dass diese Qualifikation durch einen Verfahrensfehler, der ausschließlich auf Seiten des BMWK lag, überlagert wird. Wegen der Beendigung des Vertrags und dem damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes hat die Gesellschaft Michael Schäfer während der Verhandlungen über die einvernehmliche Aufhebung eine der Sach- und Rechtslage angemessene Abfindung angeboten. Herr Schäfer verzichtete auf eine Abfindung.“ (pq)

www.dena.de