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Energiepreisbremsen: BDEW begrüßt Entlastung für Heizstrom

Wärmepumpe steht vor Hauseingang

Foto: HarmvdB / pixabay.com

11.04.2023 – Das Bundeskabinett hat eine Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und im Strompreisbremsegesetz klargestellt, Regelungslücken geschlossen und eine effektive Umsetzung der Energiepreisbremsen sichergestellt werden.

So soll etwa der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Grund ist laut BMWK, dass der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit führe, da diese durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet würden. Denn: Heizstrom kann in der Regel zu niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt dazu: „Das Ziel, auch Heizstromkunden zu entlasten, ist richtig. Nicht richtig ist es, dass dies die Energieversorger übernehmen sollen. Das grundsätzliche Problem bleibt auch mit der heute verabschiedeten Novelle bestehen: Die Bundesregierung hat immer noch kein eigenes Instrument geschaffen, um in nationalen Krisen die Haushalte in Deutschland einkommensabhängig gezielt zu entlasten. Das wäre auch ein wichtiger Faktor zur Steigerung der Krisenresilienz unseres Landes. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur die Energiepreise stark steigen lassen. Die Menschen in Deutschland sind aufgrund der Krise mit steigenden Preisen in allen Lebensbereichen konfrontiert.“

Des Weiteren ergänzt Andreae: „[…] Statt kleinteiligen und komplexen Nachbesserungen und Hilfskonstruktionen, die zusätzlich zu der laufenden Entlastung durch die Energieversorger umgesetzt werden sollen, sollte die Bundesregierung ein eigenes Auszahlungsinstrument wie beim Energiegeld nutzen. Dies ermöglicht der Energiewirtschaft die notwendige Konzentration auf die essentiellen Aufgaben bei der Gestaltung der Energiewende.“ (ds)

www.bmwk.de
www.bdew.de