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17.01.2025 – Die Bundesnetzagentur hat die Zahlen des Verbraucherservice Energie für 2024 veröffentlicht: Die Mehrzahl der Anfragen und Beschwerden von Verbrauchern bezog sich dabei auf die Stromversorgung.  

Im Jahr 2024 erreichten den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur 58.994 Anfragen und Beschwerden von Verbrauchern. Damit war das Interesse der Bürger nur etwas geringer als im Jahr 2023 – als mit 61.401 Eingaben ein Allzeithoch verzeichnet wurde. „Die Fragen rund um die Strom- und Gasversorgung werden zunehmend komplexer und beschäftigen die Menschen“, konstatiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.  

Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist eine Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier erhalten sie Informationen zu ihren Rechten im Energiebereich, den geltenden Rechtsvorschriften und einem effektiven Vorgehen bei einer Auseinandersetzung mit einem Gas- oder Stromversorger. (Bild: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen)

Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist eine Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier erhalten sie Informationen zu ihren Rechten im Energiebereich, den geltenden Rechtsvorschriften und einem effektiven Vorgehen bei einer Auseinandersetzung mit einem Gas- oder Stromversorger. (Bild: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen)

Der größere Anteil der Anfragen und Beschwerden betraf im Jahr 2024 die Stromversorgung. Dabei thematisierten die meisten Eingänge Verbraucherfragen rund um Energielieferverträge: So erkundigten sich die Verbraucher:innen zum Beispiel nach ihren Sonderkündigungsrechten bei Preiserhöhungen oder Umzügen. Viele Anfragen erreichten den Verbraucherservice auch zum Thema Abrechnungen. Hier bezogen sich die Eingaben zum Beispiel auf die einzelnen Bestandteile des Strompreises.  

Verbraucher:innen stellten in 2024 ebenfalls häufig Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse oder zur Frist, innerhalb derer die Lieferanten die Abrechnung erstellen müssen. Zudem hat das Verbraucherinteresse an Informationen für den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen im vergangenen Jahr zugenommen. (cp) 

www.bundesnetzagentur.de 

Beitragsbild: Yevhen / stock.adobe.com