26.09.2025 – Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe für die neue Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) vorgelegt. Damit dollen Stromspeicher und Ladepunkte künftig flexibler genutzt werden können – sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Teilnahme am Strommarkt.
„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Bislang mussten sich Betreiber entscheiden, ob ihre Speicher ausschließlich für den Eigenverbrauch oder für die Vermarktung genutzt werden. Künftig soll beides parallel möglich sein. Auch das bidirektionale Laden von Elektroautos wird durch die neuen Vorgaben erleichtert.
Zwei Optionen für die Abgrenzung
Ein zentrales Thema ist die Unterscheidung zwischen Strom aus erneuerbaren Energien und aus dem Netz. Damit Betreiber weiterhin Förderungen und reduzierte Umlagen erhalten können, sieht die Festlegung zwei Verfahren vor:
Abgrenzungsoption: eine rechnerisch exakte Zuordnung der Strommengen
Pauschaloption: für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen
Hintergrund
Bisher werden Speicher überwiegend genutzt, um eigenen Solarstrom zwischenzuspeichern. Die Bundesnetzagentur will mit der neuen Regelung dafür sorgen, dass sie stärker auch zur Stabilisierung des Stromsystems beitragen können – etwa indem sie in Zeiten mit viel Erzeugung Netzstrom aufnehmen und in Phasen mit hoher Nachfrage wieder abgeben.
Die Entwürfe sind auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht und werden nun in einer Konsultation ergebnisoffen diskutiert. (pms)



