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Trotz Kohleausstieg: Konzerne erhalten weiterhin milliardenschwere Förderung

24.07.2023 – Deutschland will den Kohleausstieg. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag bereits 2020 verabschiedet. Trotzdem werden der Abbau von Braunkohle und die Stromerzeugung daraus mit staatlichen Mitteln gefördert. So erhielten die Konzerne allein im Jahr 2022 rund 1,7 Milliarden Euro aus der Allgemeinheit – davon kommen 1,2 Milliarden Euro sogar direkt aus dem Staatshaushalt. Das sind die Ergebnisse einer neuen Analyse, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy durchgeführt hat. „Angesichts klammer werdender öffentlicher Kassen fehlt dieses Geld für andere dringende staatliche Aufgaben, wie etwa den Umwelt- und Klimaschutz, die Gesundheitsversorgung oder die öffentliche Infrastruktur“, kritisiert Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy.

Der Braunkohletagebau Garzweiler wird von RWE betrieben und befindet sich zwischen den Städten Bedburg, Grevenbroich, Jüchen, Erkelenz und Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen. Foto: www.pixabay.com / herbert2515

Der FÖS-Analyse zufolge kommt das Gros der staatlichen Förderung durch Energiesteuervergütungen zustande. Diese würden insgesamt rund 817 Millionen Euro ausmachen, so die Analyse. „Die Stromerzeugung aus Kohle wird zwar indirekt durch die Stromsteuer besteuert – aufgrund zahlreicher Ausnahmen vor allem für die energieintensive Industrie wird die Wirkung dieser Steuer allerdings stark minimiert“, erklärt Isabel Schrems, Studienleiterin beim FÖS. Zudem würde die bei der Wärmeerzeugung aus Kohle anfallende Energiesteuer gemessen am CO2-Gehalt und den damit verbundenen Umweltkosten im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern nur gering ausfallen.

Befreiung von Förderabgabe

Darüber hinaus profitierten die Braunkohleunternehmen laut FÖS-Analyse auch im Jahr 2022 davon, dass sie von einer Förderabgabe befreit waren, die normalerweise auf die Ausbeutung von Bodenschätzen gezahlt werden muss. Diese Abgabe beträgt zehn Prozent des Marktwerts, kann aber von den zuständigen Bundesländern reduziert oder erlassen werden. Bei einer Fördermenge von 130 Millionen Tonnen Braunkohle im vergangenen Jahr und einem geschätzten Marktpreis von 17,84 Euro pro Tonne ergibt sich durch die erfolgte Befreiung eine Entlastung von insgesamt 233 Millionen Euro.

Die dritte große Säule der direkten staatlichen Subventionen sind Entschädigungszahlungen, die im Kohleausstiegsgesetz für die Stilllegung von Braunkohlemeilern vereinbart wurden. Für den RWE-Konzern waren das laut FÖS für das Jahr 2022 Zahlungen in Höhe von 173 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die vereinbarten Entschädigungszahlungen an RWE und die ostdeutsche Leag auf 4,35 Milliarden Euro.

Allerdings prüft die EU-Kommission derzeit, ob diese Zahlungen eine unrechtmäßige Beihilfe darstellen könnten – eine Entscheidung aus Brüssel wird noch vor der Sommerpause erwartet. Auch Green Planet Energy hat sich mit Stellungnahmen am Prüfverfahren beteiligt. „Die Entschädigungen in der jetzigen Form sind vor allem deswegen unangemessen hoch, weil die Braunkohleverstromung aufgrund steigender CO2-Kosten langfristig unwirtschaftlich ist“, kommentiert Nils Müller.

Verbraucher:innen zahlen mit

„Neben den staatlichen Förderungen erhalten die Braunkohlekonzerne noch weitere finanzielle Vorteile, die allerdings nicht aus der Staatskasse kommen, sondern zum Teil von allen Verbraucher:innen getragen werden müssen“, so FÖS-Expertin Isabel Schrems. Dies beinhalte Vergütungen für Braunkohlemeiler, die in die so genannte Sicherheitsbereitschaft überführt wurden bzw. die über einen längeren Zeitraum schrittweise stillgelegt werden sollen. Allein die Vergütung zur Sicherheitsbereitschaft beläuft sich auf 236 Millionen Euro pro Jahr – Kosten, die von der Bundesnetzagentur auf die Netzentgelte umgelegt werden und von allen Stromkund:innen gezahlt werden müssen.

Zudem profitieren die Konzerne davon, dass sie vor Jahren zum Zwecke der Braunkohleförderung an Grundstücke kamen, auf denen sie heute beispielsweise Wind- und Solarparks errichten können. „Andere Projektierer müssen hohen Aufwand betreiben und erhebliche Kosten schultern, um an geeignete Flächen zu gelangen“, sagt Green-Planet-Energy-Vorstand Nils Müller: „Hier haben die Konzerne einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, der ihre Marktmacht bei der Stromerzeugung auch zementieren könnte und die Chancen für Akzeptanz fördernde Bürgerenergie-Projekte minimiert.“

www.green-planet-energy.de