22.10.2024 – Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden, hat der Software-Hersteller ITC seine Portallösungen und Apps umfassend überarbeitet.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen im Hören, Sehen oder in der Beweglichkeit genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere Stadtwerke und Energieversorger, deren Online-Dienste künftig barrierefrei sein müssen. Aus diesem Grund hat die ITC AG hat in den letzten Monaten ihre Kundenportale und Apps entsprechend angepasst.
Stefan Adler, CTO der ITC AG, betont: „Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage des sozialen Pflichtbewusstseins und bietet letztlich Vorteile für alle Anwender.“ Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören visuelle Verbesserungen wie kontrastreiche Farben und alternative Bildtexte, eine Tastatursteuerung für Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie eine benutzerfreundlichere Navigation.
Auch der kontinuierliche Verbesserungsprozess spielt eine große Rolle. Laut André von Falkenburg, Leiter Customizing der ITC AG, sei die barrierefreie Gestaltung ein dynamischer Prozess, der regelmäßige Schulungen und Feedback von Nutzer:innen erfordere. Zudem wird die ITC AG eng mit ihren Kunden zusammenarbeiten, um farbliche und grafische Anpassungen frühzeitig zu planen.
Die optimierten Lösungen der ITC AG sind als flexible White-Label-Produkte konzipiert und können an das Corporate Design der Energieversorger angepasst werden. Die responsive Hybridtechnologie ermöglicht außerdem eine uneingeschränkte Nutzung auf verschiedenen Endgeräten.
Durch diese Anpassungen will die ITC AG sicherstellen, dass Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt auf wichtige digitale Dienstleistungen zugreifen können, was letztlich allen Nutzer:innen zugutekommen soll. (pms)
Beitragsbild: dragonstock / stock.adobe.com