
„Durch die Anpassung unserer spezifischen Ergänzungsprodukte für die Versorgungswirtschaft an SAP S/4HANA, ermöglichen wir unseren Kunden und Interessenten die Produkte auch nach der SAP S/4HANA Transformation zu verwenden“, erläutert Cortility-Geschäftsführer Sascha Dörr. (Bild: cortility gmbh)
21.08.2025 – Der IT-Dienstleister Cortility bietet seine Lösung für Meldungen der Strom- und Energiesteuer an die Hauptzollämter ab jetzt auch für SAP S/4HANA an.
Seit dem Jahr 2020 sind Energieversorger (EVU) angewiesen, alle relevanten Daten der steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten für Strom und Erdgas unaufgefordert in elektronischer Form an die zuständigen Hauptzollämter zu melden. Sobald die betrieblichen Aufzeichnungen der EVU in elektronischer Form geführt werden, müssen die erforderlichen Daten auf Verlangen des zuständigen Hauptzollamts in einem Datenextrakt bereitgestellt werden.
Die vom IT-Dienstleister Cortility bereits seit Ende 2018 ausgerollte Lösung unterstützt SAP-Nutzende Energieversorger beim Abgleich, der Identifikation und der Umsetzung der steuerlichen Vorgaben. Neu ist, dass diese Lösung nun auch für SAP S/4HANA verfügbar ist. Nach Angaben des Ettlinger IT-Unternehmens läuft die Implementierung bereits bei den ersten Kunden.
Zum Umfang der Lösung zählen die Reporterstellung zur Aufbereitung der Belegdaten, der Zugriff auf die Daten und Berechtigungen, die Abbildung der Erlaubnisnummer bei Steuerbefreiung oder Ermäßigung, der Datenexport, die Prüfung der ermittelten Daten, die Verfahrensdokumentation für das Zollamt sowie die Selektionsmöglichkeit zum Datenextrakt. (cp)
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