Flächendeckend versorgt?

16.06.2025 – Die Entflechtung von Netz- und Ladesäulenbetrieb könnte das Ladeangebot in ländlichen Regionen gefährden – das fürchten zumindest viele kleinere Stadtwerke. Der neue Verband charGER sieht andere Hindernisse für eine flächendeckende Versorgung.

Foto: Kostas Koufogiorgos / stock.adobe.com

Wer darf eigentlich Ladesäulen betreiben? Diese scheinbar einfache Frage sorgt in der Energiewirtschaft aktuell für Diskussionen. Der Grund: eine EU-Richtlinie, die genau regelt, wer künftig noch öffentliche Ladepunkte betreiben darf – und wer nicht. Vor allem für kleine Stadtwerke wird das zum Problem. Konkret geht es um Artikel 36 der Strombinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944, die bis Januar 2025 vollständig in nationales Recht übertragen sein muss. Die Vorgabe: Netzbetreiber dürfen keine öffentlichen Ladesäulen mehr errichten, betreiben oder besitzen. Das soll für mehr Wettbewerb sorgen. In Deutschland wird die Regel über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt und ist nach einer weiteren Verlängerung der Umsetzfrist ab 2027 für alle Versorger bindend.

Warum das viele Stadtwerke hart trifft

In vielen Kommunen, vor allem in ländlichen Regionen, ist bislang niemand außer dem örtlichen Stadtwerk bereit, Ladeinfrastruktur aufzubauen. Die Motivation ist selten wirtschaftlich. Oft springen Stadtwerke einfach ein, damit überhaupt etwas passiert. Doch mit der neuen Gesetzeslage steht dieses Engagement auf dem Spiel. Große Energiekonzerne können die Anforderung erfüllen, indem sie Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur auf Tochtergesellschaften auslagern. Für kleinere Versorger, die in vielen Regionen Deutschlands die Grundversorgung sichern, ist das schlichtweg zu aufwendig. Zwar gibt es Übergangsfristen für kleinere Betreiber mit weniger als 100.000 Kund:innen (De-minimis-Regelung), doch nach einer weiteren Verlängerung der Umsetzungsfrist ist spätestens Ende 2026 auch für sie Schluss.

„Die Fristverlängerung ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber das strukturelle Problem nicht nachhaltig“, sagt Dr. Berndt Hartmann, Geschäftsführer der enwag in Wetzlar. Das kommunale Unternehmen betreibt derzeit 74 öffentliche Ladepunkte. Künftig soll das rechtlich nicht mehr erlaubt sein, obwohl in der Region niemand sonst Interesse zeigt. Hartmann plädiert für eine praxistaugliche Lösung: „Ein Schwellenwert von etwa 100 Ladepunkten könnte es kleineren Stadtwerken ermöglichen, Infrastruktur weiterhin zu betreiben – ohne den Wettbewerb zu verzerren.“

charGER fordert klare Trennung

Der enwag-Geschäftsführer Dr. Berndt Hartmann. (Foto: enwag)

Etwas anders sieht das der neue Interessenverband charGER e. V., in dem sich private Anbieter wie Wirelane, reev, Jolt Energy und amperio zusammengeschlossen haben. Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Constantin Schwaab, zugleich Gründer von Wirelane, macht klar: „Nach § 7c EnWG dürfen Stromnetzbetreiber keine Ladepunkte besitzen, entwickeln oder betreiben – dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Verstößen.“ Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen, gerade gegenüber kleineren, unabhängigen Anbietern. Die Entflechtung müsse deshalb wirksam durchgesetzt werden.

Gleichzeitig sieht Schwaab auch die Zwickmühle, in der viele kommunale Betreiber stecken: „Kleinere Stadtwerke werden durch die Politik oft aufgefordert, sich mit der Bedarfslage auseinanderzusetzen – obwohl es hierfür wirtschaftlich keine tragfähige Grundlage gibt.“ Besonders heikel wird es, wenn Ladesäulen mit Fördermitteln gebaut wurden. „Eine Aufgabe ist jedoch nach den gängigen Förderbedingungen nicht möglich, weil daraus ein Rückzahlungsanspruch des Bundes resultieren würde.“

Seine Empfehlung: „Wir raten kommunalen Entscheidern zu einer Vergabe von Standorten – sei es durch Sondernutzungsgenehmigungen oder in Form von Ausschreibungen – an privatwirtschaftliche Anbieter in einem wettbewerblichen Verfahren“, sagt Schwaab. Dadurch lasse sich Ladeinfrastruktur wirtschaftlicher, schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand errichten.

Verfahren beschleunigen, Netzinformationen offenlegen

Die Gründungsmitglieder von charGER e.V.: Constantin Schwaab/ Wirelane, (stellvertr. Vorsitzender), Eduard Schlutius /reev (Vorsitzender), Philipp Kaiser/ amperio, Hans Beck/ JOLT Energy (Schatzmeister) (v. l.n.r.). (Foto: charGER e.V.)

Ein weiteres zentrales Thema für den Verband: der Netzanschluss. Die Verfahren seien oft zu langwierig, zu intransparent, zu kompliziert. Deshalb fordert charGER unter anderem, dass Netzbetreiber verpflichtet werden, innerhalb von zwei Monaten nach dem Antrag Auskunft über die verfügbaren Netzkapazitäten für Ladepunkte zu geben. Parallel sollten digitale Netzauskünfte verfügbar sein, damit interessierte Anbieter frühzeitig sehen, wo noch ausreichend Netzleistung vorhanden ist.

Insbesondere aber plädiert der Verband für eine Anschlusspflicht innerhalb von sechs Monaten – und zwar auf allen Spannungsebenen. Auch auf kommunaler Ebene sieht der Verband Verbesserungsbedarf. „Ein strukturierter Leitfaden für Kommunen zur Planung, Vergabe und Umsetzung von öffentlicher Ladeinfrastruktur könnte die Verfahren vereinfachen und beschleunigen“, heißt es von Seiten des Verbandes. Ziel sei eine nachhaltige, zukunftsfähige Ladeinfrastruktur – ohne unnötige Hürden im Verwaltungsprozess. Ein Beispiel für ein derartiges Konzept findet sich im Landkreis Harburg in Niedersachen. Dort wurden in einem strukturierten Verfahren und unter Einbeziehung der zuständigen Netzbetreiber Standorte ermittelt und ausgeschrieben, die von privaten Anbietern betrieben werden. So vorbereitet, will man dort einen Zielkonflikt zwischen flächendeckender Versorgung und Wirtschaftlichkeit von vorneherein vermeiden.

Zwei Perspektiven, ein Ziel

Während Stadtwerke den Versorgungsauftrag betonen, den sie bisher zuverlässig erfüllt haben, pochen neue Marktteilnehmer auf faire Wettbewerbsbedingungen. Beide Seiten eint: Der Ausbau muss vorangehen – bedarfsgerecht, rechtssicher und idealerweise wirtschaftlich rentabel. Damit das flächendeckend funktioniert, hat auch die Politik noch einiges zu tun. (pms)

www.charger-verband.de