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Me(h)r Ladepunkte

21.08.2026 – LichtBlick eMobility übernimmt den B2B-Kundenbereich des Ladeinfrastrukturanbieters Mer Germany.

(Bild: LichtBlick eMobility GmbH)

(Bild: LichtBlick eMobility GmbH)

LichtBlick eMobility weitet durch die Übernahme von Mer Germany sein Ladepunktnetzwerk um circa 7.000 Ladepunkte in Deutschland aus. Mer Germany fungiert künftig als 100-prozentige Tochtergesellschaft der LichtBlick eMoblity GmbH. Bestands- und Neukunden für gewerbliche Ladeinfrastruktur profitieren nach Unternehmensangaben von einem erweiterten Angebot für die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. „Durch die zunehmende Elektrifizierung von Unternehmensflotten wächst der Bedarf an intelligenten und wirtschaftlichen Ladelösungen. Das neue Team wird uns dabei unterstützen, dieses Marktpotenzial schneller zu erschließen und unser Angebot für Geschäftskunden weiter auszubauen“, sagt Sebastian Ewert, Geschäftsführer der LichtBlick eMobility GmbH.

Durchleitungsmodell im Schnellladenetz

LichtBlick setzt an mehreren Standorten seines Schnellladenetzes QuickCharge (bis zu 400 kW), das vor allem Einzelhandelsstandorte in Norddeutschland umfasst, auf das Durchleitungsmodell. In diesem Fall können Verbraucher und Unternehmen unabhängig vom Ladeparkbetreiber ihren eigenen Stromtarif auswählen. Der jeweilige CPO stellt Ladesäule als Hardware bereit und erhebt nur eine Nutzungsgebühr für den Ladevorgang. Dienstwagennutzer: innen können so den Stromtarif ihres Unternehmens an Standorten verschiedener Ladeparkbetreiber nutzen. LichtBlick eMobility plant nach eigenen Angaben, in den kommenden Jahren mehr als 100 Millionen Euro für den E-Mobilitätssektor zu investieren.

Das Beratungsunternehmen für Mobilitätslösungen M3E hat das Durchleitungsmodell für die Ladeinfrastruktur beleuchtet und sieht drei Herausforderungen für die Ladeparkbetreiber: Moderne Messtechnik ist die Voraussetzung für das Durchleitungsmodell, da Messdaten in Echtzeit an den Stromanbieter weitergeleitet werden müssen. Hierfür benötige es Investitionen in Messtechnik und IT-Infrastruktur. Zudem komme auf die CPOs eine Umstellung ihrer (Abrechnungs-)Prozesse zu, da die Nutzungsgebühren für den Ladevorgang die Betriebskosten nicht allein decken können. Zudem müssen Betreiber laut M3E sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere was Transparenz und Gleichbehandlung aller Stromanbieter betrifft. (cst)

www.lichtblick.de

www.de.mer.eco

https://m3e.group/das-durchleitungsmodell-die-zukunft-der-ladeinfrastruktur/