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Mehr Markt

17.06.2025 – Den eigenen Stromtarif an jede beliebige Ladesäule mitzunehmen, ist theoretisch seit vier Jahren möglich. Praktisch umgesetzt wird das dafür notwendige Durchleitungsmodell nur selten. LichtBlick eMobility bietet diesen Service – auch für Versorger.

Foto: LichtBlick SE

Wer einen günstigen (Lade-)Stromtarif abgeschlossen hat, spart auch beim Laden des Elektroautos. Wer von seinem Versorger Ökostrom bezieht, kann damit auch unterwegs klimafreundlich „tanken“. So denken wohl viele, doch tatsächlich treffen diese Annahmen nur sehr eingeschränkt zu.

„In der Praxis laden Kund:innen ihre Fahrzeuge unterwegs vielfach mit dem Strom vom Lieferanten des jeweiligen Ladesäulenbetreibers – und das sind zumeist die lokalen Versorger“, führt Sebastian Ewert, CEO von LichtBlick eMobility aus. Das Tochterunternehmen der LichtBlick SE bietet Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Stadtwerke an und betreibt selbst ein bundesweites Netz von Ladepunkten. Eigene Marktuntersuchungen bestätigen Ewerts Aussage: Der Marktanteil der lokalen Versorger an der öffentlichen Ladeinfrastruktur in den jeweiligen Versorgungsgebieten liegt demzufolge bei durchschnittlich 74 Prozent, einige EVU erreichen mehr als 90 Prozent.

Andere Stromanbieter, die ihren Kund:innen das Laden an fremden Ladepunkten ermöglichen wollen, müssen auf das Roaming-Modell zurückgreifen. Dieses beinhaltet neben dem Preis für den Fahrstromtarif ein zusätzliches (Roaming-)Entgelt. Dadurch entsteht ein Preisnachteil gegenüber dem Laden unterwegs bei den „Platzhirschen“ und das Modell wird gerade für kleinere oder neue Anbieter unwirtschaftlich. „Lediglich der führende Ladesäulenbetreiber in Hamburg bietet allen Wettbewerbern einen diskriminierungsfreien Zugang zur Ladeinfrastruktur“, berichtet Ewert.

Das Durchleitungsmodell

Das Durchleitungsmodell öffnet die Ladeinfrastruktur für alle Stromanbieter und schafft Transparenz für die Nutzer:innen. (Grafik: sig Media GmbH & Co. KG)

Die LichtBlick eMobility setzt sich für eine Alternative ein: Das sogenannte Durchleitungsmodell. Dieses wurde mit den „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ durch die Bundesnetzagentur formal etabliert. Das Durchleitungsmodell soll Ad-hoc-Laden und Roaming ergänzen, um den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern zu stärken.

Es sieht vor, dass der Ladesäulenbetreiber lediglich die Infrastruktur bereitstellt und für deren Funktionalität sorgt. Dafür erhält er ein Nutzungsentgelt. Der geladene Strom kann von jedem Lieferanten zu den vereinbarten Vertragsbedingungen bezogen werden und wird direkt mit den Verbraucher:innen abgerechnet. Jeder Energieversorger hat damit – theoretisch – das Recht auf Durchleitung seines Stroms an öffentliche Ladesäulen. Von einer flächendeckenden Umsetzung könne jedoch keine Rede sein, wie Ewert berichtet. In der aktuelle Ausschreibung des Bundes für die Lkw-Ladeinfrastruktur an 130 unbewirtschafteten Autobahnraststätten soll das Modell erstmals verpflichtend angewendet werden.

Die Prozesse der Daten- und Marktkommunikation sind definiert und umsetzbar. Dafür werden zwei Zähler bilanziert, eine virtuelle Marktlokation und virtuelle Bilanzkreise erstellt. So können die im Einzelfall geladenen Strommengen zugeordnet und die Abrechnungsdaten zu den jeweiligen Netzbetreibern und dem Stromanbietern „durchgeleitet“ werden. Über deren Bilanzkreise werden die Strommengen dann abgerechnet.

Für Kund:innen kann das nicht nur geringere Ladestrompreise bedeuten, sondern insbesondere auch eine transparente Stromrechnung, auf der beispielsweise auch die Mehrwertsteuer und die Herkunft des Stroms ausgewiesen sind. „Das ist gerade für Unternehmen ein wichtiger Mehrwert, über den sich die Betreiber der Ladeinfrastruktur zusätzlich differenzieren können“, ergänzt Sebastian Ewert.

Aus diesen Gründen plädiert LichtBlick eMobility seit langem für die verpflichtende Einführung des Durchleitungsmodells und setzt es als Ladeinfrastrukturbetreiber (CPO) selbst um.

Regelbetrieb gestartet

Mit dem eigenen Tarif das Elektrofahrzeug laden – LichtBlick eMobility realisiert das Durchleitungsmodell auch für Geschäftskunden. (Foto: LichtBlick SE)

Der Startschuss fiel im November 2024 bei einem Berliner Geschäftskunden. Dort wurde die Durchleitung nach erfolgreichen Pilotprojekten in Berlin und Hamburg gemeinsam mit Dienstleister decarbon1ze in den Regelbetrieb überführt. Mitarbeiter:innen dieses Unternehmens können seitdem den Stromvertrag ihres Anbieters zu Ladepunkten, die von LichtBlick eMobility betrieben werden, mitnehmen. Knut Hechtfischer, CEO und Co-Founder von decarbon1ze, freut sich über den erfolgreichen Einstieg und erläutert die Optionen: „Als Durchleitungsdienstleister passen wir uns der existierenden Dienstleistungsarchitektur von CPO und E-MSP an. Dadurch können CPO kostengünstig und zuverlässig das Durchleitungsmodell umsetzen. Der CPO profitiert so von der energiewirtschaftlichen Kompetenz verschiedener Lieferanten und kann – gegen Entgelt – die Auslastung verbessern, wenn Lieferanten als oder gemeinsam mit E-MSP durchleiten. E-MSP können wählen, ob sie durchleiten oder diese Aufgabe wie bisher dem CPO und seinem Lieferanten überlassen.“

Auch an den 200 Schnellladepunkten, die LichtBlick eMobility in den kommenden Monaten an öffentlichen Standorten in Norddeutschland errichten und betreiben will, soll die Durchleitung ermöglicht werden. Dynamische Tarife will der CPO dabei künftig ebenfalls nutzbar machen, kündigt Sebastian Ewert an.

Nachmachen erwünscht

Für LichtBlick eMobility ist das Durchleitungsmodell vor allem der Schlüssel zu fairen und kundengerechten Marktbedingungen an der Ladesäule, die dann auch Zugangshürden zur Elektromobilität abbauen können. Sebastian Ewert freut sich, dass das Angebot auf fruchtbaren Boden fällt: „Bei unseren gewerblichen Kunden stoßen wir auf enorm positive Resonanz – sie sehen den Nutzen für ihr Unternehmen, die Belegschaft und erkennen, dass sie ihre Infrastruktur damit auch für externe Nutzer attraktiv machen“, berichtet Sebastian Ewert. Auch bei Stadtwerken und Versorgern steige das Interesse, berichtet der CEO von LichtBlick eMobility. „Hier entsteht gerade ein neues Leistungsmerkmal für Lade infrastruktur. Das hat die Branche durchaus im Blick“. Sebastian Ewert hofft, dass viele mitziehen – und zwar nicht nur in seiner Eigenschaft als Dienstleister. (pq)

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