10 Punkteplan für den Fortgang der Energiewende

15.09.2025 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den lang erwarteten Monitoringbericht zur Energiewende vorgelegt – und direkt mit einem 10 Punkteplan für zentrale Maßnahmen verknüpft.  

Bereits im Vorfeld wurde viel über mögliche Schlussfolgerungen aus dem vom BMWE beauftragten Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen.“ spekuliert. Mit der Veröffentlichung des 259-Seiten umfassenden Berichts hat das Ministerium nun eine Analyse vorgelegt, die einen Einfluss auf den Fortgang der Energiewende hierzulande haben dürfte. 

Für Bundesministerin Katharina Reiche steht jedoch schon heute fest, dass sich die Energiewende an einem Scheideweg befindet, wie sie bei der Präsentation der Ergebnisse anmerkt: „Damit sie gelingt, müssen Verlässlichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Kostentragfähigkeit des Energiesystems für unseren Wirtschaftsstandort ins Zentrum rücken. Energiepolitische Entscheidungen dürfen keine Fehlinvestitionen oder Überregulierung erzeugen, sondern müssen auf Markt, Technologievielfalt und Innovation setzen.“  

Die Themenfelder und Maßnahmen 

Der am 15.09.2025 veröffentlichte Monitoringbericht zur Energiewende wurde von dem wissenschaftlichen Institut BET Consulting GmbH (BET) sowie dem energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) durchgeführt und untersucht sechs Themenfelder. Hierzu zählen der zu erwartende Strombedarf, der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Digitalisierung sowie des Wasserstoffhochlaufs.  Ausgehend von den Studienergebnissen identifiziert das BMWE zehn zentrale Maßnahmen, mit denen die Energiewende zukünftig gelingen soll:  

1. Bedarfsermittlung und Planungsrealismus

Das Entscheidungskriterium in der Zukunft sollen die Systemkosten darstellen – also die Summe aus den Kosten für Erzeugung, Netze, Speicher und Versorgungssicherheit. Dabei soll gelten, dass nur so viel zugebaut wird, wie tatsächlich benötigt wird und es ökonomisch effizient ist. Ausbaupfade für erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur sollen sich an realistischen Strombedarfsszenarien orientieren. Diese bewegen sich – in verschiedenen Studien in Form von Bandbreiten hinterlegt – für das Jahr 2030 in einer Größenordnung von 600 bis 700 TWh.  

2. Markt- und systemdienliche Förderung

Das künftige Förderregime für erneuerbare Energien soll system- und marktorientiert erfolgen. Dies präzisiert das BMWE wie folgt: die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen. Stattdessen sollen differenzierte Finanzierungsmodelle – etwa zweiseitige Contracts for Difference (CfDs) und Clawback-Mechanismen – entwickelt und umgesetzt werden. Zudem sollen langfristige Stromliefer- und Strombezugsverträge (PPAs) die Risiken für Investoren mindern sowie eine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Neuanlagen eingeführt werden.   

3. Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilitäten

An dem Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern, will das BMWE festhalten. Mit einer Weiterentwicklung der Instrumente für die räumliche Steuerung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern kann laut Studienlage der Anschluss der Anlagen beschleunigt, die nutzbare Einspeisung erhöht und der Netzausbau bedarfsgerecht optimiert werden. Die Kombination von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern soll eine bedarfsgerechtere Stromeinspeisung ermöglichen und Erzeugungsspitzen abfangen. Wo die Netzsituation kritisch ist, trägt der Investor einen höheren Anteil an den Ausbaukosten; an günstigen Standorten kann ein beschleunigter Netzanschluss mit reduzierten Kosten erfolgen.  

4. Technologieoffener Kapazitätsmarkt

Die Ausschreibungen für flexible Grundlastkraftwerke, insbesondere Gaskraftwerke mit Umstellungsperspektive auf Wasserstoff, werden nach den Vorstellungen des Ministeriums priorisiert und pragmatisch gestaltet. Der technologieoffene Kapazitätsmarkt wird möglichst noch 2027 eingeführt und soll Investitions- und Planungssicherheit für alle Marktakteure garantieren.  

5. Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems

Die Nachfrageflexibilität und die Digitalisierung des Stromsystems bilden nach Meinung des BMWE systemische Hebel zur Effizienzsteigerung und Voraussetzung für effiziente Synchronisierung von Netz-, erneuerbaren Energien-, Speicher- und Elektrolyseur-Zubau. Verbraucher erhalten marktnahe Preissignale. Lastmanagement, Batterien und andere Flexibilitätstools werden in variable Stromtarife und Netzentgelte integriert. Der Rollout von Smart Metern soll beschleunigt und mindestens kostenneutral für die Verbraucher sein. Die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout liegt künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im regulierten Anlagevermögen.  

6. Einheitliche und liquide Energiemärkte

Die einheitliche Stromgebotszone soll erhalten bleiben. Marktspaltung und Eingriffe in Preisbildung und Angebotsstrukturen werden vermieden. Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz des Netzengpassmanagements sollen kurzfristig entwickelt und umgesetzt werden.   

7. Förderregime und Subventionen

Alle Fördermaßnahmen und Subventionen sollen auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen hin überprüft und auf das unbedingt nötige Maß reduziert werde. Nach Dafürhalten des Ministeriums müssen sich Strompreise an Marktmechanismen orientieren. Unterstützende Maßnahmen sind gezielt auf energieintensive Unternehmen, Forschung und Innovationen ausgerichtet und zeitlich befristet, um nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen. Komplexe Subventionslogiken sollen durch marktnahe, ergebnisorientierte Instrumente ersetzt werden.  

8. Forschung und Innovationen

Das BMWE will die Potenziale neuer Technologien wie beispielsweise Tiefengeothermie, Fusion, Wasserstoff und seine Derivate sowie Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCS/CCU) erschließen – und so künftig einen Beitrag zur Kosteneffizienz leisten. Dabei geht das Ministerium davon aus, dass die Nutzung der Künstlichen Intelligenz zu einem Schlüssel für den Erfolg eines dezentralen Energiesystems wird.  

9. Wasserstoff-Hochlauf

Der Hochlauf von Wasserstoff soll sich nach Angaben des BMWE ambitioniert, aber flexibel und technologieoffen gestalten. Überkomplexe Vorgaben – wie die strenge Definition von „grünem Wasserstoff“ auf EU-Ebene – sollen abgebaut und durch pragmatische Kriterien ersetzt werden. Die Hochlaufphase soll sich im ersten Schritt auf solchen Märkten konzentrieren, in denen schon jetzt Zahlungsbereitschaft für Wasserstoff vorhanden ist oder in denen Nachfrage mit finanziell und administrativ verantwortbarem Aufwand angeregt werden kann.  Die aktuellen Elektrolyseur-Ausbauziele sollen durch flexible Ziele ersetzt werden, die sich an konkreten Projekten auf Nachfrageseite in Deutschland orientieren.  

10. Carbon Capture,Utilisationand Storage (CCS/CCU)

Die Abscheidung und Nutzung beziehungsweise Lagerung von CO₂ sei unverzichtbar für die Dekarbonisierung industrieller Prozesse. Daher fordert das BMWE, dass CCS/CCU technologieoffen in den Regulierungsrahmen eingebunden werden sollen. Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen – insbesondere Zement und Chemie –, aber auch Kraftwerke und Energieerzeuger sollen Zugang zu Investitionshilfen, Infrastrukturförderung und regulatorische Guidance für CO₂-Transport und Speicherung erhalten. (cp)  

www.bundeswirtschaftsministerium.de 

Symbolbild: Trueffelpix / stock.adobe.com