26.04.2024 -Der Bundesrat hat das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte.
Das Gesetz sieht Änderungen des EEG und anderer Rechtsvorschriften vor und soll – so der Plan der Bundesregierung – den jährlichen Zubau von Photovoltaik verdreifachen: Bis 2026 sind 22 GW angestrebt, um bis zum Jahr 2030 schließlich 215 GW zu erreichen.
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachungen enthält das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage betreiben wollen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.
Mehr Möglichkeiten bei Gebäudestromanlagen
Auch Gebäudestromanlagen lassen sich zukünftig leichter nutzen. Die damit gewonnene Energie muss nun nicht mehr im Gebäude selbst, sondern kann auch in Nebenanlagen, wie Garagen verbraucht werden. Als Letztverbraucher kommen nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder Wohnungseigentümer in Frage, sondern auch sonstige Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf nun auch zwischengespeichert werden.
Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen
Die Betreiber von Solaranlagen dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in öffentlichem Besitz legen und diese zu deren Wartung betreten. Speziell über diese Regelung zeigen sich Branchenverbände enttäuscht – einige hätten sich eine generelle Duldungspflicht, auch für private Grundstücke gewünscht.
Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz nicht angerufen hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. (pq)
Bild: Verbesserungen gibt es zum Beispiel für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom. (Bild: Ulleo/pixabay.com)
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