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Flexible Netzanschlüsse in Franken

24.03.2025 – Die N-ERGIE Netz GmbH bietet ab sofort Vereinbarungen zu flexiblem Netzanschluss und will so die Integration weiterer erneuerbarer Erzeugungsanlagen ins Netz ermöglichen.

Flexible Netzanschlüsse sollen imNetzgebiet der N-ERGIE Netz vor allem Windkraftanlagen schneller ans Netz bringen. (Bild: Fotomanufaktur JL/stock.adobe.com)

Die sogenannten Flexible Connection Agreements (FCAs) basieren auf §8a EEG, der erst seit Beginn diesese Jahres in Kraft ist. Die N-ERGIE Netz ist somit einer der ersten Netzbetreiber in Deutschland, die diese Option nutzen, um weitere Erneuerbare an das bereits hoch ausgelastete Stromnetz in ihrer Region anzubinden.  

Durch flexible Netzanschlussvereinbarungen werden Netzbetreibern berechtigt, die Einspeisung aus EE-Anlagen auf einen bestimmten Wert zu begrenzen. So könnten Anlagen an Netzverknüpfungspunkte angeschlossen werden, die sonst nicht oder nur vorbehaltlich weiterer Netzertüchtigungen verfügbar wären. Ebenso können unterschiedliche Anlagentypen an denselben Netzanschlusspunkt, ohne dass dieser für die maximale Leistung aller angeschlossenen Anlagen verfügbar sein muss. Grundsätzlich kann in einem FAC die Einspeiseleistung auf einen Maximalwert und/oder bestimmte Zeitfenster begrenzt werden. Als dritte Option sieht der Gesetzgeber eine ereignisorientierte Begrenzung vor. 

Chance für Windkraft in Mittelfranken 

Im Netzgebiet von N-ERGIE Netz sind die flexiblen Anschlussvereinbarungen neben dem umfangreichen Netzausbau – bis 2030 investiert die N-ERGIE Netz GmbH rund 1,3 Milliarden Euro – vor allem für Windkraft-Projekte in Mittelfranken entscheidend. Hier sind die Planungen für Windvorranggebiete bereits weit fortgeschritten. Unter definierten Bedingungen können neue Anlagen somit ins Netz integriert werden, obwohl die Kapazitäten noch nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen.

Für Windkraftanlagen bietet die N-ERGIE Netz GmbH künftig zeitlich begrenzte FCAs an, die die Einspeisung zu knapp 90 Prozent der Zeit im Jahresverlauf erlauben. Lediglich die Zeiten mit hoher Erzeugung aus Photovoltaik werden ausgeschlossen. So entfallen für Windkraftanlagen die tendenziell windärmeren Sommermonate in den sonnenreichen Stunden zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.

Durch diese Regelung soll die Rentabilität der Anlagen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die Ausschlusszeiten von PV-Spitzen entsprechen zum großen Teil den Zeiten negativer Strompreise an der Börse, für die das EEG künftig keine Vergütung mehr vorsieht. (pq)  

www.n-ergie.de