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Kohlekraftwerke als Reserve

13.06.2022 – Das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung im Fall einer drohenden Gasmangellage beschlossen. Diese Formulierungshilfe für ein „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ wird in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt.

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Foto: Denny Franzkowiak (denfran) / pixabay.com

Der Gesetzentwurf zielt auf den Fall einen möglichen Gasmangellage, die beispielsweise durch einen Stopp der Gaslieferungen Russlands entstehen könnte. Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein.

Konkret wird zur Erhöhung der Vorsorge eine bis zum 31. März 2024 befristete Gasersatz-Reserve eingerichtet. Der Gesetzentwurf sieht hierzu vor, dass Kohle- oder Ölkraftwerke in bestehenden Reserven ertüchtigt werden, um kurzfristig und auf Abruf in den Markt zurückkehren zu können. Dieser Abruf erfolge aber nur dann, wenn eine Gasmangellage vorliegt oder droht, betont das BMKW. In der Reservehaltung sind die Kraftwerke betriebsbereit, aber nicht am Strommarkt aktiv, so dass keine zusätzlichen CO2-Emissionen entstehen. Das vordringliche Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 zu vollenden, bliebe unangetastet. (pq)

www.bmwk.de