25.06.2024 – Die EnBW Offshore Projektgesellschaft und das Bieterkonsortium Offshore Wind One erhalten die Rechte für den Neubau von Offshore-Anlagen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW.
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in der Offshore-Ausschreibungsrunde für 2024 bei nicht zentral voruntersuchten Flächen bekannt gegeben. Mit dem Zuschlag für die beiden 120 km nordwestlich vor Helgoland liegenden Flächen erhielten die beiden Bieter:innen – die EnBW Offshore Projektgesellschaft und das Konsortium Offshore Wind – den Anspruch auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen. In diesem Zusammenhang werden den beiden Bieter:innen das Recht auf den Anschluss und die Netzanbindungskapazitäten für die projektierten Offshore-Parks eingeräumt.
Gegenstand der Ausschreibungen waren zwei Flächen mit einem Gesamtvolumen von 2.500 MW geplanter Leistung. Den Zuschlag für die erste Fläche mit der Kennung N-11.2 bekam das Konsortium Offshore Wind One zu einem Gebotswert von 1,305 Mio. Euro je MW projektierter Leistung. Bei einer geplanten Anlagenkapazität von rund 1.500 MW entspricht dies einer Zahlung in Höhe von 1,9575 Mrd. Euro.
Den Zuschlag für die zweite Fläche mit der Bezeichnung N-12.3 erhielt die Bieterin EnBW Offshore Projektgesellschaft. Ihr Gebot lag bei 1,065 Mio. Euro je MW. Da die geplante Offshore-Anlage eine Leistung von 1.000 MW erbringen soll, resultiert aus der Vergabe eine Konzessionszahlung in Höhe von 1,065 Mrd. Euro.
Da einige Bieter:innen während der ersten Stufe des Verfahrens einen Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde eingereicht hatten (was bedeutet, dass sie bereit waren, den erzeugten Strom zu einem Preis anzubieten, der effektiv keine Einspeisevergütung oder Marktprämie erfordert), wurde das dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt. Das dynamische Vergabeverfahren erzielte daraufhin die Gesamtsumme von 3,0225 Mrd. Euro. „Die Ergebnisse zeigen die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland. Sie sind ein weiterer wichtiger Schritt zur Erreichung der Offshore-Ausbauziele.“ kommentiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Meeresnaturschutz profitiert ebenfalls
Zwar fließen die Erlöse aus den beiden Offshore Ausschreibungen primär in die Stromkostensenkung, doch der Meeresnaturschutz kann zu einem kleinen Anteil ebenfalls von den Zahlungen finanziell profitieren. Zusätzlich wird ein Teil des Beitrages zur Förderung einer umweltschonenden Fischerei aufgewendet. Dabei müssen die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist indes über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen – beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2031. (cp)