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PV-Anlagen schneller an das Netz bringen

31.08.2022 – Photovoltaik-Anlagen können jetzt schneller ans Netz gehen, wenn die Systemsicherheit gewährleistet ist. Betreiber haben im Anschluss 18 Monate Zeit, alle Unterlagen für die Zertifizierung einzureichen.

In den vergangenen Monaten waren verstärkt Probleme bei der Zertifizierung und somit beim Netzanschluss von PV-Anlagen aufgetreten. Daraufhin hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) veranlasst, die mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes Ende Juni beschlossen worden war. Die Neuregelung gilt seit dem 30. Juli 2022.

Photovoltaik PublicDomainPictures-pixabay

Foto: PublicDomainPictures / pixabay.com

Vier Mindestanforderungen für die Systemsicherheit nachweisen

Die Novellierung ermöglicht, dass innerhalb eines Übergangszeitraumes bis 31. Dezember 2025 Stromerzeugungsanlagen von 135 bis 950 Kilowatt schon vorläufig ans Netz angeschlossen werden dürfen – auch, ohne dass die Betreiber alle notwendigen Nachweise eingereicht haben. Demnach müssen vier essenzielle Mindestanforderungen für die Systemsicherheit nachgewiesen werden. Die akkreditierten Zertifizierungsstellen können das Anlagenzertifikat unter der Auflage erteilen, dass noch fehlende Nachweise der Erfüllung der technischen Anforderungen innerhalb einer Frist von 18 Monaten nachgereicht werden.

Die Photovoltaik-Anlagen können damit vorläufig den Betrieb aufnehmen. Wenn innerhalb der 18 Monate die noch fehlenden – und weiterhin erforderlichen – Nachweise nicht erbracht werden, müssen die Anlagen wieder vom Netz getrennt werden. Wenn die Nachweise planmäßig erfolgen und die Konformitätsprüfung durch die Zertifizierungsstellen positiv ausfällt, gibt es die endgültige Betriebserlaubnis für die Photovoltaik-Anlagen.

Die Regelung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen, also auch jene, die bereits installiert sind, wegen des fehlenden Anlagenzertifikats jedoch noch nicht ans Netz gehen und Strom einspeisen konnten. Durch die Änderungen und die Anpassung der technischen Regelwerke des „Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)“ sowie der „Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (GFW)“ gibt es nun eine Übergangslösung, damit Anlagenbetreiber ihre Photovoltaik-Anlagen schnell an das Stromnetz anschließen können. (ds)

www.bmwk.de