20.07.2026 – Diese Eigenschaften sind für Stromnetzbetreiber zweifellos hilfreich – und sollen künftig von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Qualitätsregulierung im neuen NEST-Prozess gemessen werden.

Anhand konkreter Kennzahlen will die Bundesnetzagentur die Netzleistungsfähigkeit der Netzbetreiber messen (Bild: Father_Studio/stock.adobe.com)
Die Festlegungen zur Methodik und die konkret zu liefernden Kennzahlen wurden jetzt von der Regulierungsbehörde veröffentlicht. Diese sollen die bisherigen Angaben zur Versorgungssicherheit ergänzen und verdeutlichen, wie schnell und wie umfassend Netzbetreiber die Energiewende umsetzen, und wie weit sie digitalisiert sind. Die Bundesnetzagentur erhofft sich daraus in Zukunft ein höheres Maß an Transparenz und mehr Netzbetreiber mit überdurchschnittlicher Performance
Umsetzung der Energiewende
Dazu sollen Netzbetreiber jährlich Auskunft geben über die Anzahl und Leistung bereits angeschlossener Erzeugungsanlagen, Speicher und elektrischer Verbraucher sowie über die Zahl der abgeschlossenen Netzanschlussbegehren für die genannten Technologien. Diese Daten sind sicher interessant, um den Stand der Energie-, Wärme- und Verkehrswende in Deutschland zu dokumentieren – ob besonders hohe oder niedrige Anschlusszahlen wesentlich in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen, ist fraglich. Schließlich kann man nur Anträge bearbeiten und genehmigen, die auch gestellt werden. Auch sollte transparent gemacht werden, wie diese (absoluten) Zahlen in Relation zu Größe, Struktur und bestehender Auslastung des fraglichen Netzgebiets gesetzt und bewertet werden. Anders als beim Smart Meter-Rollout gibt es – sinnvollerweise – keine quantifizierbaren „Pflicht-Anschlussquoten“ für PV-Anlagen, Wärmepumpen und Co.
Digitalisierung
Als Grundlage für die geplanten Digitalisierungsindizes wird unter der Rubrik „Smart Grid“ zum Beispiel abgefragt, welcher Anteil der Stromkreislängen und Betriebsmittel digital überwacht wird. Auch das wirft die Frage nach der Referenzgröße auf: Eine 100-prozentige Digitalisierung aller Ortsnetzstationen etwa ist in den allermeisten Netzgebieten wirtschaftlich weder zu leisten noch sinnvoll. Vielmehr sollten VNB belohnt werden, die in ihrem Netzgebiet mit geringem Aufwand eine hohe Transparenz erreichen. Mit Blick auf die geltende Rechtslage zum Engpass- und Einspeisemanagement in der Niederspannung und die technischen Konzepte zu deren Umsetzung erscheint die Frage, welcher Prozentsatz der installierten Speicher, Einspeise- und Verbrauchsanlagen dort „fernwirktechnisch in die Leitwarte eingebunden“ sind und „von dort gesteuert“ werden können, dagegen erklärungsbedürftig.
Auch die gewünschten Auskünfte zu Software- und KI-Einsatz in den relevanten Planungs-, Betriebs- und Kundenprozesse“ geben in der Summe sicherlich ein gutes Bild zum Digitalisierungsgrad der deutschen Netzbetreiber. Der BDEW verweist aber zu Recht darauf, dass individuell sehr unterschiedliche Digitalisierungsmaßnahmen effizient sein können. Dies müsse bei Auswertungen immer beachtet werden. (pq)


