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Freie Bahn für Leitungsquerungen

22.09.2026 – Sonderquerungen im Bahnbereich erfordern eine gründliche Vorbereitung. Die Helmut Kohl Management GmbH übernimmt die Planung und Abwicklung.  

Bild: Michael Niehaus / stock.adobe.com

Ob Bahnstrecke, Bundesstraße oder Gewässer: Hier gelten für Sonderquerungen von Strom- und Telekommunikationstrassen besondere Vorgaben. So bedarf es beispielsweise einer eigenständigen Genehmigung durch die DB InfraGO, wenn neue Stromleitungen bestehende Schienen kreuzen sollen.  

An dieser Stelle setzt die Helmut Kohl Management GmbH an: Das Unternehmen ist auf die Genehmigungsplanung für diese Art von Querungsprojekten im Nieder- und Mittelspannungsbereich sowie von Glasfasernetzen spezialisiert. Falls erforderlich, koordiniert sie die Beschaffung der Planungsunterlagen und die Beauftragung externer Leistungen, etwa Vermessungen, Baugrundgutachten und weitere projektbezogene Nachweise.  

Lange Vorlaufzeiten 

Eine Zulassung wird durch die DB im Schnitt innerhalb von sechs bis acht Monaten erteilt, wenn der Antragsprozess für eine Querung in geschlossener Bauweise ohne Nachforderungen verläuft. Werden zusätzliche Unterlagen benötigt oder wurden die Antragsvorgaben nicht eingehalten, kann das Verfahren wesentlich länger dauern.  

Die Leitungskreuzungsrichtlinien der Deutschen Bahn umfassen mehr als 150 Seiten. Je nachdem, ob es Telekommunikations-, Wasser-, Gas- oder Stromleitungen die Strecke quert – gelten unterschiedliche Kriterien. Außerdem kommen weitere Regelwerke und Normen für Tiefbaumethoden wie die Horizontal-Spülbohrung (HDD) oder den Rohrvortrieb sowie für die eingesetzten Materialien hinzu.  

Vorausschauende Planung 

Svenja Kohl, Geschäftsstellenleiterin und Netzwerkplanerin der Helmut Kohl Management GmbH, begleitet die Auftraggebenden während des gesamten Prozesses. „Der Erfolg hängt weniger von einem einzelnen Arbeitsschritt als von der richtigen Reihenfolge und einer vorausschauenden Vorbereitung ab“, beschreibt Svenja Kohl ihren Ansatz. „Wer beispielsweise Auskünfte zu Fremdleitungen oder das geotechnische Gutachten nicht frühzeitig anstößt, wartet später im Verfahren darauf. Das verschiebt die Fertigstellung des Genehmigungsantrags nach hinten.“ 

Das Bauverfahren – häufig eine Querung im HDD-Verfahren – kann erst dann festgelegt und geprüft werden, wenn alle Vorarbeiten erledigt sind und auch keine Sicherheitsbedenken oder Ausschlussgründe vorliegen. Nach dem fachtechnischen Check wird ein Kreuzungsvertrag geschlossen, und das Bauunternehmen setzt die Maßnahmen –teilweise unter Bahnaufsicht – um. (rp)