01.04.2026 – Die Bundesnetzagentur stellt ihren Entwurf für eine Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten für neue Stromleitungen vor.
Durch eine Anpassung im deutschen Energiewirtschaftsrecht können nun bei neuen Ausbauvorhaben im Stromübertragungsnetz anstelle der bisherigen Bundesfachplanungsverfahren auch sogenannte Infrastrukturgebiete ausgewiesen werden. Übertragungsnetzbetreiber sollen die Ausweisung solcher Infrastrukturgebiete gemäß § 12j Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für neue Leitungsbauprojekte beantragen können.
Für die Ausweisung dieser Infrastrukturgebiete hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Methode entworfen und konsultiert dazu nun die betroffenen Behörden, Übertragungsnetzbetreiber sowie die Öffentlichkeit. Ziel der Methode ist es, eine zügige Bearbeitung sicherzustellen und gleichzeitig eine Vielzahl von Belangen – wie beispielsweise Natura 2000-Gebiete oder Siedlungen – zu berücksichtigen. Auf diese Weise sollen möglichst konfliktarme Bereiche für den künftigen Netzausbau identifiziert werden.
„Der Ausbau der Stromnetze ist auch zukünftig eine tragende Säule der Energiewende und ist entscheidend für eine sichere Energieversorgung. Mit Infrastrukturgebieten beschleunigen wir die Planungsverfahren nochmals erheblich“, kommentiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, das Vorhaben.
Hintergrund
Ende 2025 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze verabschiedet und damit die Regelungen des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland angepasst. Mit der Gesetzesänderung sollen die Genehmigungsverfahren auch im Bereich des Stromnetzausbaus deutlich beschleunigt werden, um die gesteckten Klimaziele möglichst schnell zu erreichen. Der Entwurf der Methode ist auf der Internetseite der BNetzA veröffentlicht. Stellungnahmen können noch bis zum 28. April 2026 abgegeben werden. (cp)



