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Netzbetreiberprüfung einfach gemacht

24.07.2024 – Mit der Software „Sync-MaStR“ werden Verteilnetzbetreiber in die Lage versetzt, den Abgleich und Import von Daten mit bzw. aus dem Marktstammdatenregister automatisiert vorzunehmen. So können die Verteilnetzbetreiber ihre Pflichtaufgaben bei der Netzbetreiberprüfung im Marktstammdatenregister einfacher erfüllen. 

Die SOPTIM AG stellt mit ihrer Software „Sync-MaStR“ ein Tool zur Verfügung, mit dem Verteilnetzbetreiber einen vollautomatisierten Abgleich von Stammdaten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit den unternehmenseigenen Datensätzen vornehmen können. So können die Verteilnetzbetreiber Abweichungen zwischen ihren Datensätzen und denen der Behörde identifizieren und bei Bedarf eine Korrektur per Knopfdruck durchführen.  

Kleinteilige Fleißarbeit für Netzbetreiber  

Der Solarboom beschert den deutschen Stromverteilnetzbetreibern viel Arbeit – auch bei der ordnungsgemäßen Administration der in ihren Netzen angeschlossenen PV-Anlagen. Verteilnetzbetreiber müssen kontrollieren, ob die Stammdaten, die Anlagenbetreiber oder -bauer dem Verteilnetzbetreiber übermittelt haben, mit den Datensätzen übereinstimmen, die im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hinterlegt sind.   

Geschieht diese Prüfung nicht innerhalb eines halben Jahres droht dem Verteilnetzbetreiber im schlimmsten Fall eine Vertragsstrafe von 6.000 Euro je registrierter Anlage. Da große Verteilnetzbetreiber jährlich Tausende PV-Anlagen ans Netz anschließen, ist mit der Stammdatenprüfung ein hohes administratives Arbeitspensum verbunden. Zusätzlich verursachen auftretende Dateninkonsistenzen in diversen Folgeprozessen Fehler, die Zeit und Geld kosten können. 

Balkonkraftwerke = Admin-Pflichten für Netzbetreiber   

Die Bundesregierung hat mit ihrem Solarpaket 1 die Betreiber von steckerfertigen Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerken (bis maximal 800 Watt Wechselrichterleistung) von der Pflicht entbunden, ihre Anlagen beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Stattdessen soll für die Anlagenbetreiber eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur genügen.  

Jedoch sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, diese Daten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzuholen. Für diesen Prozess hat der Gesetzgeber eine Frist von einem Monat vorgesehen. Auch hier drohen dem Verteilnetzbetreiber bei Fristverletzung regulatorische Maßnahmen – bei systematischen Verstößen sogar Strafen. Zudem ist offensichtlich, dass ein gewisses Fehlerrisiko besteht, wenn der Datentransfer hundert- oder tausendfach manuell bewerkstelligt werden muss. 

Prozessübersicht: Abgleich und Import von Daten zu Photovoltaikanlagen mit bzw. aus dem Marktstammdatenregister. (Bild: SOPTIM AG)

Prozessübersicht: Abgleich und Import von Daten zu Photovoltaikanlagen mit bzw. aus dem Marktstammdatenregister. Bild: SOPTIM AG

Prozessautomatisierung soll helfen  

Mit der Software „Sync-MaStR“ von SOPTIM sollen Netzbetreiber in die Lage versetzt werden ihr Administrations-Management für PV-Anlagen und Balkonkraftwerken deutlich zu vereinfachen. So werden die Daten bei der Netzbetreiberprüfung von PV-Anlagen aus beiden Welten – Verteilnetzbetreiber-System und Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – per Webservice in den Sync-MaStR importiert und dort auf einer Bildschirmansicht gegenübergestellt. Das System identifiziert automatisch Abweichungen und zeigt diese den Mitarbeiter:innen des Netzbetreibers an.  

Die User:innen müssen daraufhin lediglich per Mausklick festlegen, welche Daten die richtigen sind. Diese werden dann automatisch in beiden Systemen (im Verteilnetzbetreiber-System und Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur) hinterlegt. Für klärungsbedürftige Fälle sind entsprechende Workflows und Textbausteine hinterlegt. Der Systemabgleich findet zyklisch statt und im Dashboard sehen die User:innen ebenfalls, wo ggf. eine Fristverletzung droht. 

Ähnlich funktioniert der Sync-MaStR bei den Balkonkraftwerken. Die Software ruft automatisiert alle Daten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ab. Da die Bundesnetzagentur die Anlagen im Marktstammdatenregister den Netzbetreibern postalisch zuordnet, kann es vorkommen, dass auch Irrläufer darunter sind. Eine Aufgabe des Sync-MaStR besteht also darin, zu prüfen, ob das Balkonkraftwerk dem eigenen Netz zuzuordnen ist.  

Zweitens wird geprüft, welche Spannungsebene betroffen ist. Ist alles stimmig – kleine Namensabweichungen sind in diesem Kontext irrelevant – überträgt die Software die Informationen an das stammdatenführende System des Verteilnetzbetreibers. Ein interessanter Nebenaspekt des Datenimports ist, dass auch die zugehörige Zählernummer im Marktstammdatenregister hinterlegt ist. So kann der Netzbetreiber sehen, ob im betroffenen Fall noch ein Ferraris-Zähler mit dem Balkonkraftwerk verknüpft ist, der ggf. rückwärtslaufen könnte und deshalb schleunigst gegen einen elektronischen Zähler ausgetauscht werden sollte. 

Jochen Schmidt, Product Owner bei SOPTIM, fasst die Vorteile des Systems so zusammen: „Dank Sync-MaStR können Verteilnetzbetreiber eines ihrer aktuell drängendsten Probleme auf einfache Weise lösen und in vielerlei Hinsicht profitieren. Der vollautomatisierte Datenabgleich ermöglicht eine erhebliche Personalkostenersparnis und lindert gleichermaßen den Fachkräftemangel. Die Gefahr von Fehleingaben wird reduziert, da eine manuelle Datenerfassung und -prüfung entfällt. Bei den steckerfertigen Solaranlagen haben Netzbetreiber einen aktuellen Überblick über die sonst oft unklare Einspeisesituation.“ (cp)  

www.soptim.de