02.01.2026 – Neben der Netzzuverlässigkeit sollen künftig auch die “Energiewendekompetenz” und “Digitalisierung” der Verteilnetze über Kennzahlen erfasst werden.

Der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur sieht zwei neue Elemente für die Qualitätsregulierung in den Verteilnetzen vor. (Bild: frasert/stock.adobe.com (KI generiert)
Die Bundesnetzagentur hat kurz vor Weinachten den Entwurf der Festlegung zur künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für Verteilnetzbetreiber veröffentlicht. Der Festlegungsentwurf stellt dem bekannten Element der Netzzuverlässigkeit das neue Element der Netzleistungsfähigkeit mit den Bestandteilen Energiewendekompetenz und Digitalisierung zur Seite. Alle Interessengruppen sind aufgefordert, zu dem Festlegungsentwurf bis zum 6. Februar 2026 Stellung zu nehmen.
“Netzbetreiber sollen die Erzeugung aus erneuerbaren Energien und die verbrauchsseitige Elektrifizierung in ihren Netzen möglichst schnell und umfassend unterstützen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Digitalisierung. Mit der Qualitätsregulierung schaffen wir auch Transparenz über die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber im Bereich der Versorgungsqualität und setzen deutliche Impulse für Verbesserungen. Finanzielle Anreize in der Regulierung zur Verbesserung der neu eingeführten Qualitätskriterien sind hier in einem ersten Schritt noch nicht vorgesehen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Netzzuverlässigkeit
Die Netzzuverlässigkeit – die Fähigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes, Elektrizität möglichst unterbrechungsfrei und unter Einhaltung der Spannungsqualität zu transportieren – soll auch in der fünften Regulierungsperiode ab dem 1. Januar 2029 jährlich neu bestimmt und veröffentlicht werden. Ebenfalls wie bisher bleibt die Netzzuverlässigkeit zunächst auf Netzbetreiber im Regelverfahren begrenzt.
Auch die Kennzahlen SAIDI für die Niederspannung und ASIDI für die Mittelspannung, bleiben in der neuen Systematik erhalten und sollen die Basis für die weitere qualitätsgetriebene Optimierung der Netzzuverlässigkeit bilden. Mit Blick auf die aktuellen Klimaveränderungen sieht der Festlegungsentwurf vor, klimatische und seismologische Ereignisse und darauf beruhende Versorgungsunterbrechungen neu zu bewerten: Zukünftig sollen diese nur dann als „höhere Gewalt“ gelten und damit unberücksichtigt bleiben, wenn sie nur einmal innerhalb von 50 Jahren auftreten. Dieses Vorgehen soll netzbetreiberseitig zu einer Reduzierung erhöhter Nachweispflichten führen und gleichzeitig einem erhöhten Verwaltungsaufwand entgegenwirken.
Energiewendekompetenz
Die Energiewendekompetenz eines Netzbetreibers definiert die Bundesnetzagentur als “die gegebenenfalls vorausschauende Umsetzung von Anforderungen, die die Transformation der Energiewirtschaft fördert.” Beschrieben und messbar gemacht werden soll sie durch die folgenden Kennzahlen
- Zusätzlich angeschlossene erneuerbare Energieerzeugung
- Zusätzliche angeschlossene Verbrauchseinrichtungen, bei denen Elektrizität fossile Energieträger ersetzt, sowie Speicher (Energiewendetechnologien)
- Minimierung der Dauer zwischen Antragstellung und Inbetriebnahme eines Netzanschlusses für Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Minimierung der Dauer zwischen Antragstellung und Inbetriebnahme eines Netzanschlusses von Energiewendetechnologien
Diese Kennzahlen wurden auf Basis einer Datenerhebung im Frühjahr 2025 ermittelt. Dabei wurde die Bundesnetzagentur wissenschaftlich beraten. Die netzbetreiberindividuellen Ergebnisse (Kennzahlenwerte) sollen zukünftig für alle Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Digitalisierung
Die Digitalisierung soll ebenfalls jährlich anhand von Kennzahlen transparent und messbar werden. Dazu soll die Digitalisierung in den folgenden Dimensionen untersucht werden:
- Smart Grids
- Digitale Prozesse und Systeme
- Datenmanagement und Analyse
In diesen Dimensionen werden für jede Spannungsebene Indizes sowie ein Webportalindex und ein Gesamtindex gebildet.
Die Kennzahlenwerte werden sowohl netzbetreiberindividuell als auch deutschlandweit gebildet. Die Kennzahlen und die Kennzahlenwerte sollen ebenfalls für alle Netzbetreiber auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Keine finanziellen Anreize geplant
Ein finanzieller Anreiz für die Energiewendekompetenz mit Bonus- oder Malus-Zahlungen sei im aktuellen Festlegungsentwurf noch nicht vorgesehen. Zunächst setze die Bundesnetzagentur auf die Anreizwirkung der Transparenz. Auch bei der Digitalisierung bleiben finanzielle Anreize einer späteren Festlegung vorbehalten. (pq)


