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Weniger bürokratische Hürden bei der Registrierung von Balkonkraftwerken

03.4.2024 – Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister zum 1. April vereinfacht. Weitere Erleichterungen für Betreiber sind geplant. 

Künftig müssen Betreiber anstelle von 20 nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen: Zum 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Auch die Nutzerführung im System wurde laut BNetzA modernisiert. Klaus Müller, Präsident der BNetzA, sieht in den Vereinfachungen eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung. 

Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Das zeige, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist, so Müller. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein. 

Weitere Entbürokratisierung 

Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten auch weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden. 

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert dann den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde. (bs) 

www.bundesnetzagentur.de