31.01.2025 – Wichtige Änderungen des EnWG haben heute im Deutschen Bundestag eine Mehrheit gefunden. Sie sollen die Netze entlasten und den Smart Rollout beschleunigen.
Buchstäblich in letzter Minute haben Union, SPD und Grüne der Energierechtsnovelle zugestimmt und damit – so der einhellige Tenor der Branche – wesentliche Weichen für den netzverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und die Digitalisierung des Energiesystems gestellt.
Um künftig Einspeisespitzen zu vermeiden, erhalten Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen fortan keine EEG-Vergütung mehr für Strom, den sie in Zeiten negativer Börsenstrompreise ins Stromnetz einspeisen. Zum Ausgleich haben sie die Möglichkeit, den etwa 20jährigen Vergütungszeitraum entsprechend zu verlängern. Bestandsanlagen können auf freiwilliger Basis einbezogen und nach dem neuen Modell vergütet werden. Dafür winkt eine Erhöhung der Vergütung von 0,6 ct/kWh. Nach einer ersten Einschätzung des Bundesverbands Solarwirtschaft hielten sich die finanziellen Nachteile dadurch in Grenzen. Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms zu Zeiten negativer Strompreise könnten die Betreiber:innen sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren. Auch mit Blick auf die beschlossene Reduzierung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent wird die Kombination Solar-Speicher damit zukünftig noch lohnender.
Der Rollout soll beschleunigt und zum “Steuerungs-Rollout” weiterentwickelt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass künftig PV-Anlagen ab einer Leistung von 7 kWp, die ins Netz einspeisen, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet und steuerbar sein müssen. Die Mehrzahl der Photovoltaiksysteme auf Einfamilienhäusern liegt in dieser Leistungsklasse. Im Umkehrschluss erhalten die Besitzer:innen damit aber auch automatisch Zugang zu neuen (flexiblen) Tarifen und eventuell auch Vermarktungsmodellen. Die Messtellenbetreiber dürfte freuen, dass die Preisobergrenzen für die Umsetzung angehoben werden.
Auch Heimspeicher dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Netzstrom aufnehmen und können damit netz- und systemdienlicher betrieben werden. Da laut Bundesverband Solarwirtschaft mehr als 80 Prozent der neuen Photovoltaikanlagen auf Eigenheimen in Kombination mit einem Batteriespeicher genutzt werden, erschließt diese Option erhebliche Flexibilitätspotenziale in den Verteilnetzen. Die genauen Festlegungen muss die Bundesnetzagentur noch erarbeiten. (pq)