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Geteilter Strom

08.08.2024 – Ob Solarstrom vom Nachbarn oder Windenergie aus dem benachbarten Windpark: Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das Energy Sharing-Modell bereits heute die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien direkt vor Ort.

Energy Sharing bietet das Potenzial, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu deren optimaler lokaler Nutzung beizutragen. In ihrem aktuellen Bericht stellt die Deutsche Energie-Agentur (dena) dar, welche Umsetzungsmodelle für das Energy Sharing hierzulande denkbar und im jetzigen Rechtsrahmen umsetzbar sind.   

Die EU hat mit der Einführung der sogenannten Active Customer in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie die Lieferantenpflichten bereits vereinfacht. Welche Erleichterungen und Ausgestaltungen es in Deutschland geben sollte, zeigt der heute veröffentlichte Bericht Energy Sharing der dena. Anhand verschiedener Modelle skizzieren die Studienautoren, wie die energiewirtschaftliche Rollenverteilung und der Datenaustausch bei einem deutschen Energy Sharing-Modell aufgebaut sein könnten. 

Dies erscheint notwendig, da Deutschland beim Thema Energy Sharing im Vergleich zu einigen anderen EU-Ländern Nachholbedarf hat: „In anderen EU-Ländern wie Österreich existieren bereits konkrete Regelungen für Energy Sharing – und viele Bürgerinnen und Bürger partizipieren daran. Auch in Deutschland braucht das europäische Right to Energy Sharing nun einen praktikablen Rechtsrahmen. Der sollte nicht nur gewährte Privilegien und Kriterien klarstellen, sondern auch die bestehenden Rollen im Energiesystem und die Verteilung der Verantwortlichkeiten bei verschiedenen Akteurskonstellationen vor Ort berücksichtigen“, fordert Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der dena. 

Unterschiedliche Modelle  

Trotz des aktuell noch wackeligen Rechtsrahmen ist das Energy Sharing in Deutschland unter Mitwirkung etablierter Marktakteure heute schon möglich: In der ersten Modellvariante, die im Bericht aufgeführt wird, bieten die Energy Sharing Communities-Mitglieder ihren nicht genutzten Strom einem zentralen Lieferanten an, der alle Verbraucher versorgt.  

Angesichts der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sind in Deutschland zukünftig auch andere Modelle denkbar, die sich insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung energiewirtschaftlicher Aufgaben durch die Energy Sharing Communities (ESC) als Ganzes, ihrer Mitglieder oder ihrer Dienstleister unterscheiden. So wie das zweite Modell, das sich an eher an anderen europäischen Vorbildern orientiert. Hier werden die ESC selbst oder intermediäre zum Stromlieferanten.  

Das dritte Modell im Bericht blickt indes in eine weiter entfernte Zukunft. Hier bestehen innerhalb der ESC energie- und handelsrechtliche Lieferbeziehungen zwischen dezentralen Erzeugern, Prosumern und Verbrauchern, ganz ohne die Zwischenschaltung von Energieversorgern.

Umsetzung einer Energy Sharing Community in der ersten Modellvariante mit einem zentralen Lieferanten. (Bild: Deutsche Energie-Agentur GmbH)

Umsetzung einer Energy Sharing Community in der ersten Modellvariante mit einem zentralen Lieferanten. (Bild: Deutsche Energie-Agentur GmbH)

Geregelter Datenaustausch  

Um viele dezentrale Erzeuger und Verbraucher innerhalb der ESC mit externen Akteuren im Energiesystem effizient zu verbinden, braucht es nicht nur einen klaren Rechtsrahmen, sondern auch einen geregelten Umgang mit den Daten sowie eine sichere digitale Infrastruktur. Der granulare Abgleich von Erzeugung und Verbrauch ist dabei für jedes denkbare Modell von zentraler Bedeutung. Mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen will Deutschland derzeit eine gute und sichere Basis schaffen – nicht nur für die Datenerfassung, sondern auch für die Steuerung von Anlagen. (cp) 

www.dena.de 

Beitragsbild: alphaspirit / stock.adobe.com