14.01.2024 – Mit einem bundesweiten Durchschnittspreis von 21,59 Cent je Kilowattstunde sind die Strompreise laut VEA trotz rückläufiger Großhandelspreise aktuell immer noch doppelt so hoch wie vor dem Krisenjahr 2022.
Nachdem der Strom für eine Bandlieferung in 2023 im August mehr als das Achtfache im Vergleich zum Preis zu Beginn 2022 kostete, haben sich die Strompreise seitdem mit einem bundesweiten Mittelwert von 21,59 Cent pro kWh wieder deutlich reduziert. Im Durchschnitt seien die Preise vor allem aufgrund rückläufiger Großhandelspreise innerhalb eines Jahres um 29,2 Prozent gesunken. Das ergibt der aktuelle Strompreisvergleich des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e.V. (VEA), der insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland abdeckt.
Die größten prozentualen Preissenkungen gibt es laut VEA bei der e.dis mit Sitz in Fürstenwalde (-35,0 Prozent), der Stadtwerke Kiel Netz (-34,6 Prozent) und der Stadtwerke Rostock Netz (-34,5 Prozent). Die geringsten Preisrückgänge seien dagegen bei der Wemag Netz mit Sitz in Schwerin (-25,2 Prozent), der WSW Netz mit Sitz in Wuppertal (- 25,5 Prozent), der energis Netzgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken (-26,1 %) und der ENERVIE Vernetzt mit Sitz in Lüdenscheid (-26,1 Prozent) zu beobachten.
Nach wie vor sind die Strompreise dem Bericht zufolge in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern höher: So beträgt der durchschnittliche Strompreis in den neuen Bundesländern 21,85 Ct/kWh und ist damit um 0,32 Cent pro kWh beziehungsweise 1,5 Prozent höher als der mittlere Preis in den alten Bundesländern (21,53 Cent pro kWh).
Neue Lieferverträge sind Mangelware
Wie der VEA berichtet, wurde es seit 2022 für Endkunden zunehmend schwerer, neue Lieferverträge für das Kalenderjahr 2023 und 2024 abzuschließen, weil viele Stromlieferanten aufgrund der Preisentwicklung keine Angebote mehr platziert hätten. Die im zweiten Halbjahr 2023 abgeschlossenen Verträge orientieren sich am jeweils aktuellen Preisniveau im Großhandel. Wegen der großen Preisunterschiede für die Netznutzung ergeben sich nach wie vor regionale Unterschiede bei den Strompreisen.
Hinzu kommt: Die Netzentgelte sind in 2024 im Vergleich zu 2023 deutlich angestiegen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber – 50Hertz, Amprion, TenneT und Transnet BW – teilten im Dezember mit, die Entgelte würden ab dem 1. Januar 2024 von derzeit 3,12 Cent je kWh auf 6,43 Cent erhöht. Grund sei, dass die Bundesregierung einen angedachten Zuschuss für Netzentgelte streichen will.
Angebote nur schwer zu bewerten
Der liberalisierte Strommarkt hat laut VEA auch für die Stromkunden im Sondervertragsbereich große Veränderungen gebracht. Aufgrund der signifikanten Preisunterschiede zwischen den einzelnen Energieversorgungsunternehmen, der Dynamik der sich verändernden Preise, der Vielzahl von individuellen Angeboten und dem Auftreten neuer Anbieter am Markt sei es für die Mehrzahl der Unternehmen – wenn überhaupt – nur mit einem großen Aufwand möglich, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und die vorliegenden Angebote objektiv und kompetent zu bewerten. So müssen neuerdings neben dem Preis auch andere Kriterien wie beispielsweise Laufzeit, Bonität des potenziellen Versorgers, gegebenenfalls Service bei einem Versorgerwechsel in die Bewertung einbezogen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Großhandel und der damit verbundenen Unsicherheit haben viele Lieferanten das Neukundengeschäft stark eingeschränkt. Dies führt laut VEA dazu, dass Unternehmen nur sehr schwer Lieferangebote erhalten. Zudem müssen sich die Kunden auf deutliche Verschlechterungen bei den Vertragsbedingungen einstellen. Dazu gehören beispielsweise Vorkasse, nicht nur bei schlechter Bonität des Kunden, und sehr geringe Mengentoleranzen.
Grundsätzliche Anmerkungen zum VEA-Strompreisvergleich
Seit Januar 2002 veröffentlicht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) für einzelne Netzbereiche für die bekannten 15 mittelspannungsseitig versorgten Abnahmefälle realistische Preisindikationen, wie sie vertragsfreie und wechselbereite Strombezieher im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung ihres Strombedarfs am Markt einholen können. Grundlage für die genannten Preise sind Vollstromversorgungsverträge mit Vertragsbeginn 1. Januar 2024 und einer Laufzeit von zwölf Monaten, die im zweiten Halbjahr 2023 abgeschlossen wurden. (bs)