07.06.2023 – Eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit dem Titel „Fit für 2045: Zielparameter für Nichtwohngebäude im Bestand“ liefert erstmals konkrete Angaben darüber, wie viel Energie und CO2-Emissionen ein Nichtwohngebäude nach einer energetischen Sanierung noch verbrauchen darf.
Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen erhält durch das von der Bundesregierung vorgelegte Energieeffizienzgesetz eine zunehmende Bedeutung. Das Gesetz verpflichtet insbesondere Bund und Länder zu jährlichen Endenergieeinsparungen von zwei Prozent. Allerdings fehlt bisher eine klare Richtlinie, wie die Vorgaben zur Emissionsreduktion und Energieeffizienz konkret auf öffentliche Gebäude angewendet werden können. Eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit dem Titel „Fit für 2045: Zielparameter für Nichtwohngebäude im Bestand“ liefert erstmals konkrete Angaben darüber, wie viel Energie und CO2-Emissionen ein Nichtwohngebäude nach einer energetischen Sanierung noch verbrauchen darf, um als klima- bzw. treibhausgasneutral zu gelten.
Die Studie, die von der adelphi consult GmbH und dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag der dena erstellt wurde, definiert messbare Zielwerte für verschiedene Arten von Nichtwohngebäuden auf Jahresbasis. Zudem werden Reduktionspfade skizziert, die im Einklang mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und einem klimaneutralen Energiesystem bis zum Jahr 2045 stehen.
Nicole Pillen, Leiterin des Fachbereichs Urbane Energiewende der dena, erklärt: „Die Effizienzkennwerte geben Städten, Landkreisen und Gemeinden Klarheit und ermöglichen ihnen, einen individuellen Weg zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu planen und als Vorbild voranzugehen. Gleichzeitig verdeutlichen sie, wie anspruchsvoll die festgelegten Ziele sind und welche Herausforderungen damit auf die Kommunen zukommen. In den berechneten Beispielen liegen die Werte für eine notwendige Sanierung unterhalb des EG-55-Standards. Um den Mindeststandard gemäß dem Klimaschutzgesetz zu erreichen, ist für viele Gebäude der EG-40-Standard erforderlich.“ Insgesamt müssen laut der dena-Studie die Energieverbräuche in öffentlichen Nichtwohngebäuden bis 2045 um etwa 60 Prozent reduziert werden.
Die dena empfiehlt den Kommunen das Energiespar-Contracting (ESC) und Pooling als Lösung, um diese Herausforderungen trotz begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen zu bewältigen. Beim Energiespar-Contracting übernimmt ein spezialisierter Dienstleister alle Aufgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und garantiert die Einsparungen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Rahmen des Energiespar-Contractings in der Regel verschiedene Gebäude mit unterschiedlichen Verbrauchsmengen und Sanierungsbedarfen in sogenannten Gebäudepools zusammengefasst werden. Die Studie verdeutlicht, dass diese Vorgehensweise einen Ausgleich sowohl zwischen wirtschaftlichen und weniger wirtschaftlichen Maßnahmen als auch zwischen verschiedenen Sanierungstiefen und Einsparungen innerhalb eines Pools ermöglicht, beispielsweise wenn bei einem denkmalgeschützten Gebäude nur geringe Einsparungen erzielt werden können.