1. Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Sämtliche Anzeigenaufträge werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Im Falle von elektronisch übermittelten Anzeigenaufträgen kann der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Computer im Internetangebot unter www. 50komma2.de heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB sei- tens des Verlages nicht dazu, dass die anderweitigen AGB als vereinbart gelten.
2. Unternehmer/Kunde
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verlag ist Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
3. Angebote und Auftragserteilung
3.1 Alle Angebote des Verlages sind freibleibend. Mit dem Anzeigenauftrag gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdrücklich schriftlich durch Auftragsbestätigung erklärt. Wird ein Anzeigenauftrag auf elektronischem Wege in Auftrag gegeben, wird der Verlag den Zugang des Auftrages schriftlich bestätigen, allerdings stellt die Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar. Eine verbindliche Annahme liegt auch bei der Anzeigenaufgabe auf elektronischem Wege erst vor, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdrücklich per Auftragsbestätigung erklärt. Gleiches gilt bei mündlich (fernmündlich) erteilten Aufträgen. Auch hierbei ist erst die verbindliche Annahme durch den Versand der Auftragsbestätigung durch den Verlag erklärt.
3.2 Der Verlag ist berechtigt, das in der Beauftragung lie- gende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe anzunehmen. Anzeigen sind im Zweifel, falls keine Ausgabenfestlegung ausdrücklich erfolgt, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahrgangs (Januar bis Dezember) nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3.3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Auftragserfüllung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Rücktritt
Der Auftraggeber hat nur ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund. Die Erklärung des Rücktritts muss spätestens eine Woche vor dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag schriftlich oder in Textform eingegangen sein. Bei Ein-/Durchheftern und allen verbindlich zugesagten Vorzugsplätzen einschließlich Umschlag- und Sonderseitenplatzierungen akzeptiert der Verlag keinen Rücktritt aus beim Auftraggeber liegenden wichtigen Gründen.
6. Ausgabenbezogene Aufträge
6.1 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6.2. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Auftragsablehnung
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch ein- zelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Rechtzeitigkeit der Motivlieferung
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglichen Ersatz an. Werden Motive und Druckunterlagen bzw. Druckdaten nicht rechtzeitig (spätestens bis zum in den jeweils gültigen Mediadaten ausgedruckten jeweiligen Druckunterlagenschlusstermin) vom Auftraggeber an den Verlag geliefert, so geht dies voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Verlag hat in einem solchen Fall Anspruch auf vollständige Bezahlung der gebuchten Anzeige/Beilage.
9. Druckqualität und Ersatzansprüche
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvolständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Farbliche Abweichungen sind nur dann als qualitative Beeinträchtigung anrechenbar, wenn die farbliche Widergabe im besonderen Maße von der üblichen herstellungsbedingten Farbvarianz abweicht. Lässt der Verlag eine ihm zum Abdruck einer Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Der Velag ist berechtigt, die Art der von dem Auftraggeber gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
10. Fristen
Kunden haben dem Verlag etwaige bestehende offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Abdruck der Anzeige (Erscheinungstermin) schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln durch den Unternehmer ausgeschlossen.
11. Haftung des Verlages
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, für diese Schäden haftet der Verlag nur im Fall nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatzausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet der Verlag auch dann, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Verlages für leichte Fahrläs- sigkeit ausgeschlossen. Die Nachweispflicht obliegt alleine dem Auftraggeber.
12. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind aus technischen Gründen nicht vor Drucklegung lieferbar.
13. Größenvorschriften und Formate
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
14. Gültige Preise
Die angebotenen Anzeigenpreise in der jeweils gültigen Preisliste sind bindend.
15. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung (Datum des Erscheinungstermins) der Anzeige übersandt. Die Zahlung der Rechnung hat ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen, sofern nicht auf der Rechnung etwas anderes vermerkt ist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
16. Agenturaufträge und AE-Provisionen
Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbemittler, Media- und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. AE-Provisionen können nur nachweislich an im Auftrag eines Kunden/Mandanten agierende Werbe- und Mediaagenturen geleistet werden. 15% vom Nettoauftragswert ist die maximale Provisionshöhe, die an solche Agenturen geleistet werden kann. Inhouseagenturen von Anzeigenkunden wird keine AE-Provi- sion gewährt.
17. Belege
Der Verlag liefert mit der Rechnung oder mit separater Post auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
18. Kosten für Druckunterlagen und Datenbearbeitung
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen in übersandten Druckdaten ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
19. Auflagenminderung
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mehr als 25 Prozent unterschritten wird. Bei Einzelbuchungen für Anzeigen oder Beilagen in einzelnen Ausgaben entsteht erst dann ein Preis- minderungsanspruch des Kunden, wenn die Auflagenhöhe einer Ausgabe im Vergleich zum Auflagendurchschnitt des letzten Quartals um 40 Prozent reduziert ist. Die Nachweispflicht über die entsprechende Auflagenreduzierung obliegt dabei alleine dem Auftraggeber. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Verträge und Streitigkeiten daraus der Sitz des Verlages, also Köln.
21. Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten zudem die gültigen steuerlichen- und Finanzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
22. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann die jeweils rechtlich gültige Regelung. Etwaige Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen.
23. Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit dem Verlag angegebenen Daten, insbesondere die im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Auftraggeber dies angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. eines Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um den Auftraggeber die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlages zu ermöglichen und eine Abrechnung vornehmen zu können. Der Auftraggeber kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich bei dem Verlag einsehen. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TDDSG, MDStV, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
1. Produktdefinition
Die sig Media GmbH & Co. KG bietet Credits als Wertgutscheine und Verrechnungsäquivalent zur Verrechnung und Bezahlung von geldwerten Leistungen an. Die Credits stellen kein Produkt dar, sondern fungieren als Zahlungsmittel für Leistungen, die die sig Media GmbH seinen Kunden anbietet. Credits können nur zur Zahlung für Leistungen Verwendung finden, deren Auszeichnung in den Mediadaten und Preislisten ausdrücklich neben der geld- werten Auszeichnung auch mit umgerechneten Creditwert gekennzeichnet sind.
2. Creditwert
Der Geldwert eines Credits beträgt 25,00 € pro Credit netto. Die Verrechnungsäquivalente mit geldwerten Leistungen erfolgt stets netto auf Basis des Creditwertes von 25,00 € netto pro Credit.
3. Crediterwerb
Credits können in beliebiger Anzahl frei und unabhängig käuflich erworben werden. Es gilt dabei die jeweils ausgedruckte gültige Fassung der Staffelpreisliste für Credits und Creditkontingente. Massgebend für den Crediterwerb ist die vom Käufer ausgelöste online-Bestellung oder alternativ die schriftliche Bestellung per E- Mail, Brief oder Fax bei der sig Media GmbH & Co. KG. Mit Ausfertigung und Übersendung der Buchungsbestätigung durch die sig Media GmbH & Co. KG kommt der Kaufvertrag rechtswirksam zu Stande. Ab diesem Zeitpunkt hat die sig Media GmbH & Co. KG Anspruch auf Bezahlung des Rechnungsbetrages in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt., der zum Erwerb der Credits berechnet wurde, unabhängig der tatsächlichen Erbringung von geldwerten Leistungen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung einer geldwerten Leistung durch die sig Media GmbH & Co. KG besteht seitens des Crediterwerbers durch den Er- werb von Credits nicht. Der Crediterwerber erwirbt mit dem Kauf von Credits bei der sig Media GmbH & Co. KG keinerlei Lizenz- oder Nutzungsrechte.
4. Rechtsverfügbarkeit – Creditkonto
Erst mit Zahlungseingang/Gutschrift des Rechnungsbetrages in Euro zum Crediterwerb auf dem Bankkonto der sig Media GmbH & Co. KG erhält der Erwerber die gekaufte Creditanzahl auf seinem Kunden-Creditkonto gutgeschrieben. Erst ab diesem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Kunden-Creditkonto kann der Erwerber über die Credits verfügen und diese zur Bezahlung von geldwerten Leistungen benutzen.
5. Verrechnung von geldwerten Leistungen
Die Verrechnung und Bezahlung von geldwerten Leistungen mit Credits kann nur vollständig im Gesamtpreisumfang der Leistung erfolgen. Teilzahlungen oder anteilige Verrechnung von einzelnen Leistungen ist nicht zulässig. Reichen auf dem Kunden-Creditkonto noch vorhandene Credits nicht zur vollständigen Zahlung einer gebuchten geldwerten Leistung aus, so muss ein entsprechender Nacherwerb von Credits durch den Kunden erfolgen oder aber die geldwerte Leistung muss vollständig in Euro zum vereinbarten Erwerbspreis durch den Kunden bezahlt werden.
6. Zeitliche Gültigkeit von Credits
Credits sind nur in dem Kalenderjahr gültig für das sie ausgezeichnet sind und erworben wurden. Zum Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verlieren die Credits aus dem aktuellen Jahr ihre Gültigkeit als Zahlungs- und Verrechnungsmittel. Ein Anspruch auf Auszahlung bzw. Rückzahlung von zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Kunden-Creditkonto vorhandenen Credits in Euro besteht nicht. Ein Übertrag von Altcredits auf das nächste Kalenderjahr erfolgt nicht und ist demgemäß ausgeschlossen. Ungenutzte Credits verfallen damit zum Jahresende, für das sie erworben wurden. Ausnahme bildet hier der Creditwerb vor Beginn des neuen Kalenderjahres zur Nutzung im nächst folgenden Kalenderjahr. Credits, die ausdrücklich für das Folgejahr gekennzeichnet sind und vorab erworben werden, sind erst ab Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres nutzbar. Credits 2021 gelten dementsprechend nur im Jahr 2021 für Leistungen, die im Jahr 2021 gebucht bzw. genutzt werden. Rückwirkend sind Leistungen aus einem beendeten Kalenderjahr nicht mit Credits aus dem Folgejahr bezahlbar.
7. Verrechnung
Die Verrechnung bzw. die Bezahlung von geldwerten Leistungen kann nur innerhalb eines identischen Kundenkontos erfolgen. Creditinhaber und Leistungsinanspruchnehmer müssen identisch sein. Eine crossover-Nutzung von Credits anderer Dritter zur Bezahlung und Verrechnung von geldwerten Leistungen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen eines Firmenverbundes, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns.
8. Übertragung und Weiterverkauf
Die Übertragung von Credits ist ausgeschlossen. Eine Ge- nehmigung zur Übertragung von Credits auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der sig Media GmbH & Co. KG in Ausnahmefällen möglich. Ein Zwischen- oder Weiterverkauf von Credits durch einen Crediterwerber an andere Dritte ist unzulässig.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Verträge und Streitigkeiten daraus der Sitz des Verlages, also Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.