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Erdkabelprojekte: Einigung über Entschädigungen

02.01.2023 – Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen, bayerischen, niedersächsischen und thüringischen Bauernverbände sowie der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben Rahmenvereinbarungen zu den Erdkabelprojekten SuedLink und SuedOstLink unterschrieben. Die Vereinbarungen sehen Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitungen betroffen sind. Mit der Einigung seien weitere Voraussetzungen geschaffen, damit ab 2028 über SuedLink und ab 2027 für das erste Vorhaben 5 über SuedOstLink Strom transportiert werden kann.

Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW müssen sich das Recht zur Nutzung der vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die bewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen.

Bauvorbereitende Maßnahmen für die Errichtung der SuedLink-Konverterstation in Wilster. Foto: TenneT TSO GmbH

Verhandlungen über zwei Jahre

TenneT und TransnetBW vermelden, sich mehr als zwei Jahre mit den zuständigen Vertretern der Landesbauernverbände ausgetauscht zu haben, um sich auf einen Interessensausgleich zu einigen.
Die rund 700 km lange SuedLink-Verbindung wird von TenneT und TransnetBW realisiert und verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Der etwa 758 Kilometer lange SuedOstLink ist ein Vorhaben von TenneT und 50Hertz und besteht aus den Vorhaben 5 und Vorhaben 5a. Er verläuft von den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn, westlich von Schwerin, und Wolmirstedt bei Magdeburg zum Netzverknüpfungspunkte ISAR bei Landshut.

Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft, die von SuedLink oder den bayerischen Teil von SuedOstLink betroffen sind. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor. (ds)

www.tennet.eu
www.transnetbw.de