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Klage gegen Festlegung der EK-Zinssätze erfolgreich

31.08.2023 – Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verkündete gestern, dass die EK-Zinssätze für die 4. Regulierungsperiode durch die BNetzA rechtsfehlerhaft ermittelt wurden und nun neu festzulegen sind. 

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Im Oktober 2021 hatte die BNetzA die in der Entgeltregulierung anzusetzenden EK-Zinssätze (5,07% für Neuanlagen sowie 3,51% für Altanlagen) neu festgelegt und damit die für Strom- und Gasnetzbetreiber für Investitionen in Energieversorgungsnetze erzielbare Rendite gegenüber dem Niveau der Vorperiode um über 25 Prozent gesenkt. Insgesamt 927 Beschwerden waren gegen die drastische Reduzierung der EK-Zinssätze eingegangen. Allein 475 Beschwerdeverfahren (Strom & Gas) wurden von einem BBH-Team betreut – unterstützt von drei renommierten Gutachtern aus der Finanzwissenschaft. Mit der heutigen Verkündung hat der Kartellsenat die Netzbetreiber bestätigt: Die Festlegung der Zinssätze war rechtswidrig. 

BBH-Partner und Rechtsanwalt Stefan Missling betont die Relevanz der Entscheidung: „Das ist nicht zuletzt auch mit Blick auf die restriktive Rechtsprechung des BGH in Zusammenhang mit regulierungsbehördlichen Methodenentscheidungen ein wichtiger Erfolg für die Branche. Die BNetzA ist nun verpflichtet, die EK-Zinssätze neu festzulegen. Ein wichtiges Ergebnis angesichts der Bedeutung der Infrastruktur Netz für die Energiewende.“ 

Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Es bleibt also abzuwarten, ob die BNetzA den Weg nach Karlsruhe beschreiten wird. „Richtig wäre, wenn die BNetzA das Urteil des Gerichts zum Anlass nehmen würde, ihrer eigenen Ankündigung aus dem damaligen Bescheid zu folgen und eine Anpassung der Zinssätze aufgrund der eingetretenen Zinswende vorzunehmen“, meint BBH-Partner und Wirtschaftsprüfer Thomas Straßer. (pq) 

 

www.die-bbh-gruppe.de