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Vergleichsportal: Stromkosten höher als Bürgergeld

06.01.2023 – Im Januar wurde aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das neue Bürgergeld. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt auf 502 Euro im Monat – 53 Euro mehr als bislang. Gleichzeitig müssen Verbraucher:innen deutlich mehr für Strom bezahlen. Das führt laut Berechnungen des Vergleichsportals CHECK24 dazu, dass Empfänger:innen des Bürgergelds im Schnitt 130 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben müssen, als das Bürgergeld vorsieht, trotz der Strompreisbremse.

Das Bürgergeld sieht 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor. Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom ergeben sich jedoch trotz Strompreisbremse durchschnittliche jährliche Kosten von 641 Euro. Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale. (ds)

www.check24.de