07.12.2022 – Die Abwicklung des so genannten Dezemberabschlags ist weitgehend wie geplant angelaufen. Das geht aus einer stichprobenartigen Abfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter seinen Mitgliedsunternehmen hervor. Die Energieversorger können die notwendigen Finanzmittel seit dem 17. November 2022 über ein Onlineportal beantragen.
Auf Basis der gesammelten Informationen schätzt der VKU, dass bisher etwa drei Viertel der rund 1.500 berechtigten Erdgaslieferanten und Wärmeversorger ihren Anspruch geltend gemacht und davon etwa 40 Prozent erhalten haben.
Die bisher überwiegend schnelle Bearbeitung der Anträge und Überweisung trage maßgeblich dazu bei, dass die Energieversorger den Dezemberabschlag fristgerecht an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen könnten, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Stadtwerke sind trotz des enormen Zeitdrucks zuversichtlich, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern die versprochene Entlastung pünktlich umgesetzt werden kann, wenngleich vereinzelte Probleme oder Verzögerungen bei Millionen Zahlungsvorgängen nicht komplett ausgeschlossen werden können.“ Zwischenfazit und Stimmungsbild des VKUs decken sich mit Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums. (pq)