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Beschaffung/Vertrieb Unterstützung für kleine und mittlere Stadtwerke

17.08.2022 – Die EnergieMarkt Beratungsgesellschaft mbH (emb) unterstützt kleine und mittelgroße Stadtwerke und kommunale Versorger bei der Optimierung ihrer Energiebeschaffungs- und -vertriebsstrategie. Konkret unterstützt das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen die Energieversorger dabei, vor dem Hintergrund der anstehenden Preisanpassungen im Kleinkundensegment angemessene Aufschläge für Preis- und Mengenrisiken zu ermitteln, Vertriebskalkulationen im Individualkundensegment unter Risikoaspekten zu bewerten, regelmäßige Preisanpassungen bei der künftigen Ersatzversorgung vorzubereiten und Beschaffungsmodelle im aktuellen Marktumfeld auszurichten.

„Für Stadtwerke und Energieversorger gibt es neben den Marktpreisverwerfungen einen weiteren kritischen Faktor – die Zeitspanne für die Umsetzung. In einem ohnehin angespannten, dynamischen Marktumfeld verbleibt den regionalen Energiedienstleistern nur ein sehr enges Zeitfenster zur effektiven Umsetzung und glaubwürdigen Kommunikation an ihre schon heute verunsicherten Endkunden. Derzeit liegt der mediale Fokus verständlicherweise noch auf der Gasversorgung und den damit verbundenen gravierenden Preiserhöhungen. Sicher muss sich kurzfristig aber auch der ebenso deutliche Anstieg der Großhandelspreise im Strombereich in den Endkundenpreisen widerspiegeln. In Summe werden sich damit erhebliche Mehrkosten in der Energiebeschaffung und (neue) Umlagen in einer bisher ungekannten Größenordnung aufeinandertürmen“, erläutert Norbert Thewes, Geschäftsführer der emb.

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Foto: jijomathaidesigners / shutterstock.com

Norbert Thewes sieht infolgedessen zwei Stoßrichtungen, die es für den Vertrieb zu bewältigen gelte: Zum einen werden die Verbraucher ihren Energiebezug einschränken, weil sie Schwierigkeiten haben werden, die zu erwartenden Kosten tragen zu können. Zugleich erwartet Thewes, dass bei gewerblichen Kunden der wirtschaftliche Druck weiter zunehmen wird. Zum anderen werden sich nach Ansicht des emb-Geschäftsführers die Lieferanten in definierte Vertriebsgebiete und auf bestimmte Kundensegmente zurückziehen, so dass sich Verbraucher wieder zunehmend ihren lokalen Anbietern zuwenden. All diese Unsicherheiten müssen Stadtwerke nach Meinung von Thewes in eine verlässliche Risikoabschätzung für künftige Energielieferungen überführen. Dabei würden das Beschaffungsmodell und die bislang realisierten Beschaffungsvorgänge eine wesentliche Rolle spielen. Je nach Ausprägung können die ermittelten Risikoaufschläge enorm und nach Einschätzung des Beratungsunternehmens auch mittelfristig erforderlich sein.

Hintergrund

Gasmangellage und Notfallplan Gas – in den letzten Wochen ist eine Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die einen erheblichen Einfluss auf die Lieferverträge zu den Endkunden hat. Hierzu gehören das Energiesicherungsgesetz (insbesondere §§ 24 ff. EnSiG) mit Mechanismen zur Kostenwälzung, das Gasspeichergesetz mit verbindlichen Vorgaben zur Erreichung von Mindestfüllständen sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dessen Novellierung u. a. eine Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung zum Ziel hat. Darüber hinaus werden aktuell vom Gesetzgeber flankierende Rechtsverordnungen erarbeitet, die bestenfalls präzise Handlungsleitlinien zur gesetzeskonformen Umsetzung geben sollen. (ds)

www.e-markt-b.de