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Booster für Ladeinfrastruktur?

06.11.2024 – Größere Tankstellenbetreiber sollen durch eine Gesetzesänderung verpflichtet werden, ab dem Jahr 2028 an jeder ihrer Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt vorzuhalten. Mit dem „Gesetz zum Aufbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – EIG)“ will die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur hierzulande vorantreiben.

Spätestens ab Anfang 2028 müssen Tankstellenbetreiber mit mehr als 200 Stationen an jeder ihrer Tankstellen mindestens einen öffentlichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von 150 Kilowatt oder mehr installieren. „Wir sehen im neuen Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Chance, Schwung in die Mobilitätswende zu bringen und vielleicht sogar das Henne-Ei-Problem zu lösen. Denn Hochlauf und Ladeinfrastruktur müssen parallel wachsen können“, kommentiert Hauke Hinrichs, CEO des E-Mobilitätsdienstleisters SMATRICS, das Vorhaben des Gesetzgebers.

8.000 neue Schnellladepunkte

Symbolbild: Die Bundesregierung verpflichtet die großen Tankstellenunternehmen, bis zum Jahr 2028 rund 8.000 neue öffentliche Schnellladepunkte an Ihren Tankstellen zu errichten. (Foto: Ewa Leon / stock.adobe.com)

Die gesetzliche Vorgabe zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur wird nach Schätzungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) voraussichtlich rund ein Dutzend größerer Tankstellenunternehmen betreffen – die zusammengenommen rund 8.800 Tankstationen in Deutschland betreiben. Abzüglich der bereits mit Schnellladeinfrastruktur ausgestatteten Tankstellen, bleiben noch etwa 8.000 Standorte, die demnach bis zum Jahr 2028 mit neuen hochleistungsfähigen Schnellladepunkten ausgestattet werden müssen.

Die Tankstellenunternehmen können jedoch bei der Auswahl der Ladestandorte ein Wörtchen mitreden: Unter wirtschaftlichen Erwägungen oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten besteht für sie die Möglichkeit, den Ladepunkt zusätzlich an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens zu installieren. Eine weitere Variante sieht vor, dass die Unternehmen den Ladepunkt in einem Umkreis von 1.000 Metern zur Station an einem anderen geeigneten Platz bereitstellen dürfen. Um die geplante Flächenabdeckung zu gewährleisten, ist das Werkzeug der alternativen Standortwahl allerdings auf höchstens 50 Prozent des gesamten Stationsbestandes des jeweiligen Tankstellenunternehmens begrenzt.

Lückenschluss

Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2030 rund 15 Millionen zugelassene Elektroautos in Deutschland auf die Straßen zu bringen – das entspricht aktuell einer Verzehnfachung. Doch bisher fehlt es vielfach an klaren Perspektiven für die E-Mobilität und Planungssicherheit für E-Autonutzer:innen. Vor allem das Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz ist in Ballungsräumen aktuell vielfach nur schwer möglich, was die Attraktivität der E-Mobilität mindert. Um diese (Lade)-Lücke zu schließen, sind Tankstellen als vertraute Anlaufstellen in Kombination mit Ultra-Schnellladepunkten hilfreich, weiß Hauke Hinrichs: „Viele Tankstellenunternehmen erweitern ihre Services bereits seit Jahren und werten ihre Standorte durch E-Ladeinfrastruktur weiter auf.“ (cp)

www.smatrics.com

www.bmdv.bund.de