13.05.2022 – Die Portallösungen des Softwareherstellers ITC AG unterstützen Energiedienstleister ab sofort auch in Prozessen der Elektromobilität. Die Anwendung ITC PowerCommerce E-Mobility erweitert Kundenportale und Apps zum Beispiel von Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen. Die neuen Funktionen fassen Beantragungs- und Serviceprozesse transparent und nutzerfreundlich zusammen und bieten beispielsweise einen Anmeldeprozess für den Handel von Treibhausgasminderungsquoten (THG).
Das zielgruppenspezifische Rollen- und Rechtesystem ermöglicht die Verwaltung und Konfiguration von Nutzergruppen wie E-Mobilisten, Immobilienbesitzer, Flottenbetreiber, Ladestationsbetreiber sowie deren Zugriffsrechte.
Lösungen für Kundengewinnung und Kundenbetreuung
Für die Kundengewinnung wurden Beantragungsprozesse für verschiedenste Anliegen geschaffen, darunter Ladestrom und Ladekarte bestellen, Tarifrechner und THG-Quotenhandel. Bei der Kundenbetreuung sollen Serviceprozesse unterstützten werden, beispielsweise die Integration von Ladekarten für die Payment-Abwicklung, Überwachung der Ladeinfrastruktur oder das Monitoring der Ladepunkte geschaffen. Das Feature kann auf dem eigenen Server (On Premise) oder in der ITC-Portal-Cloud bereitgestellt werden. Die offene Architektur der ITC Plattform erlaubt die Integration vorhandener Drittanbieterlösungen.
Prozesse für Verkauf und Netzanschluss von Wallboxen
Wallbox für Zuhause, Ladesäule auf dem Firmenparkplatz oder Ladeinfrastruktur für eine E-Flotte: Vor einer Installation muss die jeweilige Ladeeinrichtung beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet beziehungsweise genehmigt werden. Laut gesetzlichen Vorgaben sind Wallboxen ab einer Bemessungsleistung von 12kW genehmigungspflichtig, bis 11 kW reicht eine Anmeldung. Im ITC-Kundenportal sind deshalb Meldepflicht, Anmeldung, Genehmigungsprozess und Beantragung eines Netzanschlusses für Wallboxen als neue Prozesse integriert.
Tarifrechner für Ladestrom- und E-Mobility-Produkte
Eine weitere Funktion ist der Tarifrechner, der anhand der Postleitzahl und dem Verbrauch entsprechend verfügbare Tarife ermittelt und berechnet. ITC PowerCommerce E-Mobility unterstützt dabei auch die einfache Integration in vorhandene CMS-Systeme.
Integration von Ladekarten für die Payment-Abwicklung
Für Ladevorgänge an Ladesäulen der eigenen Infrastruktur oder verbundener Roaming-Partner braucht es standardmäßig eine Ladekarte. ITC PowerCommerce E-Mobility bietet deshalb einen Bestell- bzw. Anmeldevorgang für Ladekarten. Zudem fungiert die Lösung als Datendrehscheibe: alle Daten können automatisiert ins ERP-System zur Abrechnung übergeben werden.
Monitoring von Ladepunkten
Um Ladeinfrastrukturen zu überwachen, bietet die Lösung für jede Ladestation einen Überblick über relevante Kenngrößen wie Gesamtverbrauch, Ladezeit oder die verbrauchte Energiemenge. Dabei können auch Werte oder Budgetgrenzen festgelegt werden. Bei einer Über- oder Unterschreitung, bei außergewöhnlichen Verbrauchswerten oder unerwarteten Vorkommnissen wird eine Alarmierungskette via Push-Benachrichtigung aktiviert. Wer im Notfall wann informiert wird, kann vorab festgelegt werden.
IoT-basierte Prozesse für Smart Cities
Das ITC-Adapterframework ermöglicht es außerdem, IoT-Komponenten wie zum Beispiel LoRaWAN-Systemlösungen einzubinden und damit im Kundenportal Smart-City-Anwendungen abzubilden. So kann unter anderem die Verfügbarkeit bzw. Belegung von öffentlichen Ladepunkten angezeigt werden. In das Monitoring lassen sich auch Luft- und Umweltdaten einbinden.
Serviceprozesse im THG-Quotenhandel
Beim Handel von Treibhausgasminderungsquoten bündeln Energieversorger und andere Marktakteure die THG-Quoten der eigenen Flotte und die ihrer Kunden. Die durch den Verkauf dieser Quoten erwirtschafteten Erlöse werden in der Regel in Form einer Prämienzahlung an die Fahrzeughalter weitergereicht. ITC PowerCommerce E-Mobility hält dafür einen entsprechenden Anmeldeprozess bereit, mit dem sich Fahrzeughalter für eine Prämienzahlung registrieren lassen können. Damit Endkunden am Quotenhandel teilnehmen können, müssen sie im Kundenportal bestätigen, dass ihr Fahrzeug bei keinem anderen Energieversorger für den THG-Quotenhandel gemeldet ist. (ds)