13.07.2023 – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Ergebnis der Juni-Ausschreibung für Windenergie auf See veröffentlicht. Für alle vier ausgeschriebenen Flächen mit einem Gesamtvolumen von 7.000 MW wurde dabei ein dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt. Dieses erzielte eine Gesamtsumme von 12,6 Milliarden Euro.
Zur Ausschreibung standen dabei die Flächen N-11.1, N-12.1, N-12.2 (alle in der Nordsee) und O-2.2 in der Ostsee. Den Zuschlag für N-11.1 erhielt der Mineralölkonzern bp mit seinem Tochterunternehmen bp OFW Management 1 GmbH für insgesamt 1,83 Millionen Euro/MW. Darüber hinaus konnte sich ein weiteres bp-Tochterunternehmen eine Fläche sichern: für 1,56 Millionen Euro/MW sicherte sich die bp OFW Management 3 GmbH den Zuschlag für die Fläche N-12.2. Für die ebenfalls in der Nordsee gelegene Fläche N-12.1 konnte sich die North Sea OFW 12-1 GmbH durchsetzen. Der Gebotswert hierbei lag bei 1,875 Millionen Euro/MW. Die einzige zur Ausschreibung ausstehende Ostsee-Fläche (O-2.2) sicherte sich die Baltic Sea OFW O2-2 GmbH für insgesamt 2,07 Millionen Euro/MW. Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieter Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.
Dynamisches Gebotsverfahren im Onlineverfahren
Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens war erforderlich, da zum Gebotstermin für die Nordsee-Flächen jeweils acht, für die Ostseefläche neun Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde eingereicht wurden. Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist die wettbewerbliche Differenzierung der Gebote bei Vorliegen mehrerer Null-Cent-Gebote für eine Fläche. Die Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhielten den Zuschlag.
Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte dabei online in mehreren Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Durchgeführt wurden mehrere Gebotsrunden pro Tag. Insgesamt wurden 64 Gebotsrunden für die Fläche N-11.1, 65 Gebotsrunden für die Fläche N-12.1, 55 Gebotsrunden für die Fläche N-12.2 und 72 Gebotsrunden für die Fläche O-2.2 durchgeführt.
„Die Ergebnisse bestätigen die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland“, ordnet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ein. „Der Wettbewerb um die Offshore-Windenergie ist hoch wie nie. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Offshore-Ausbauziels von 30 GW bis 2030.“
Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA Power Systems, mahnt hingegen: „Die Zuschlagswerte zeigen zwar, dass Offshore-Windenergie die Kosten der Stromerzeugung in Deutschland drastisch dämpfen kann. Die Gebotskomponente und das dynamische Gebotsverfahren im Ausschreibungsdesign lassen aber zu wenig Spielraum für Erträge der herstellenden Offshore-Windindustrie.“ Diese müsste jedoch, so Dr. Rendschmidt weiter, erhebliche Investitionen in den Hochlauf der Kapazitäten tätigen, um die ambitionierten Ausbauziele in Deutschland, Europa und weltweit zu erreichen. „Das Festhalten der Bundesregierung an negativen Geboten zu Lasten der Offshore-Windindustrie war falsch. Denn für das Erreichen der Zubauziele in Deutschland und Europa benötigen wir weitere Investitionen in Produktinnovationen, in die Skalierung der Fertigungskapazitäten sowie in Transportequipment und Infrastrukturen. Das Windenergie-auf-See-Gesetz ist daher schnellstmöglich zu novellieren.“
Senkung von Stromkosten
Die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten zu zahlen an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2030.
Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.