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Energiegemeinschaften ausgebremst

17.03.2026 – Der Europäische Rechnungshof kommt in einem aktuellen Bericht zu der Einschätzung, dass Projekte von Energiegemeinschaften durch Verzögerungen beim Netzanschluss sowie unklare rechtliche Rahmenbedingungen europaweit ausgebremst werden.

Nach dem Willen der EU sollen Bürger:innen, lokale Behörden und kleine Unternehmen ihre Energie zunehmend in sogenannten „Energiegemeinschaften“ selbst erzeugen und gemeinsam nutzen können. Bis der Traum einer „Energiewende von unten“ in der EU verwirklicht wird, könnte es aufgrund von technischen und rechtlichen Hürden noch lange dauern. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem aktuellen Bericht.

Zwar werde bereits seit fast einem Jahrzehnt auf die Schaffung solcher „Energiegemeinschaften“ hingearbeitet, die bisherigen Fortschritte blieben den EU-Prüfern zufolge jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Damit die von den Bürger:innen geleiteten Initiativen die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen können, sollten die Vorschriften nach Ansicht der EU-Prüfer klarer gestaltet sowie stärkere Anreize geschaffen werden.

Bild: methaphum / stock.adobe.com

Bild: methaphum / stock.adobe.com

Regulatorische Mängel und Netzüberlastung

Die Rechnungsprüfer monieren, dass vor allem die rechtlichen Definitionen der EU zu ungenau seien und zur Verwirrung führen: So sei unklar, welche Zusammenschlüsse überhaupt als Energiegemeinschaft gelten, wie eine solche aufgebaut sein sollte, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Diese rechtliche Ungewissheit berge die Gefahr, dass die Bürger:innen sich nicht beteiligten, und behindere letztlich die Gründung von Energiegemeinschaften.

Zudem würden neue EE-Anlagen aufgrund drohender Netzüberlastungen oftmals verzögert oder gar nicht ans Netz angeschlossen – was die Entstehung von Energiegemeinschaften verlangsame. Daher sollten nach dem Willen der Prüfer neben EE-Projekten auch Lösungen zur Erhöhung der Netzflexibilität, insbesondere Energiespeicher, eingeplant werden. Die EU-Kommission habe Energiegemeinschaften bislang jedoch nicht ausreichend beim Aufbau entsprechender Speicherkapazitäten unterstützt.

Zu wenig Gemeinschaften

Energiegemeinschaften sind rechtliche Strukturen, die es Bürger:innen, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen ermöglichen, gemeinsam Strom zu produzieren, zu verwalten und zu nutzen. Diese Energiegemeinschaften können beispielsweise Solarpaneele auf gemeinsam genutzten Dächern betreiben oder gemeinsame Windkraftanlagen nutzen, um ein Dorf oder die Nachbarschaft mit Strom zu versorgen. Für diese Initiativen werden EU-Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Die EU hofft, dass diese Gemeinschaften bis 2030 rund 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der Solarkapazität Europas bereitstellen könnten. Diese Schätzungen sind den Prüfern des Europäischen Rechnungshofes zufolge jedoch zu optimistisch. Einer der Hauptgründe dafür sei, dass es in der EU zu wenige Energiegemeinschaften gebe.

„Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen“, erklärt João Leão, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. „Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert.“ (cp)

www.eca.europa.eu/de