17.12.2025 – Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungen zu den Höchstwerten für Ausschreibungen im Jahr 2026 veröffentlicht: für Windenergieanlagen an Land wird der Höchstwert bei 7,25 ct/kWh liegen – für Solar-Dachanlagen 10,00 ct/kWh.
Damit liegen die für das Jahr 2026 neu festgelegten Höchstwerte leicht unterhalb des 2025er Niveaus. Nach Angaben der BNetzA sind die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunden mit in die Neubestimmung der Höchstwerte eingeflossen, wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: „Die Höchstwerte sind gegenüber dem Vorjahr geringer ausgefallen. Grund dafür sind die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und das hohe Wettbewerbsniveau in den letzten Ausschreibungen.“
Nach Ansicht der Behörde wären die Höchstwerte ohne die erneuten Festlegungen auf die deutlich niedrigeren im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Werte zurückgefallen. Diese wären nach Meinung der BNetzA für die meisten Anlagen nicht auskömmlich gewesen.
Solar-Freiflächen- und Innovationsausschreibungen
Die Bundesnetzagentur hat für die Solar-Freiflächen- und Innovationsausschreibungen im kommenden Jahr indes keine Höchstwerte festgelegt: Hier werden die gesetzlichen Höchstwerte zur Anwendung kommen. Für die Solar-Freiflächenausschreibungen bildet sich der Höchstwert jeweils auf Basis der letzten drei Ausschreibungsrunden. Für die Innovationsausschreibungen wird ein Höchstwert von 7,13 ct/kWh gelten. Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten. Damit werden sie bereits für die Gebotstermine am 1. Februar 2026 angewendet. (cp)



