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Hoher Wettbewerb bei Wind und Sonne 

27.03.2025 – Die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Februar 2025 waren erneut deutlich überzeichnet.  

vadym/stock.adobe.com (KI generiert)

Präsident Klaus Müller begrüßt diese Entwicklung: „Der Trend zu überzeichneten Gebotsterminen setzt sich erfreulicherweise auch bei der Windenergie fort. Der Wettbewerb ermöglicht niedrige Zuschlagswerte. Das sind rundum gute Nachrichten für den Ausbau der Erneuerbaren.“ 

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 4.094 MW wurden 506 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.896 MW eingereicht.  Einen Zuschlag erlangten 422 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 4.094 MW. Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.266 MW, 145 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (475 MW, 49 Zuschläge), Brandenburg (443 MW, 43 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (334 MW, 34 Zuschläge). Die ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 5,62 ct/kWh und 7,13 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sank gegenüber der Vorrunde um 0,15 ct/kWh auf 7,00 ct/kWh. 

Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen – wie bereits zu der vorherigen Ausschreibungsrunde im November 2024 – im Vorfeld nicht reduziert, da sich durch die hohe Anzahl an neuen gemeldeten Genehmigungen eine Überzeichnung angedeutet hatte.  

Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden 

Ähnlich wie in der Vorrunde war auch diese Ausschreibungsrunde stark überzeichnet:  Bei einer ausgeschriebenen Menge von 315 MW reichten die Bieter 169 Gebote ein. Die Gebotsmenge betrug 369 MW. Die Bundesnetzagentur konnte 143 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 317 MW einen Zuschlag erteilen. Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (78 MW, 29 Zuschläge), gefolgt von Niedersachsen (49 MW, 20 Zuschläge), Sachsen-Anhalt (35 MW, 16 Zuschläge) und Bayern (33 MW, 18 Zuschläge).Es durften Gebote eingereicht werden, die eine Leistung von größer als 1 MW bis zu 20 MW umfassen. 88 der erteilten Zuschläge gehen an Gebote mit einer Gebotsmenge bis 2 MW. Das größte Gebot hatte ein Volumen von 12 MW. 

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7,90 ct/kWh und 9,69 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 9,10 ct/kWh (Vorrunde: 9,04 ct/kWh). Der Höchstwert liegt mit 10,40 ct/kWh deutlich darüber. 

 www.bundesnetzagentur.de