30.01.2024 – Die Technische Hochschule Köln (TH Köln) führt ein interdisziplinäres Projekt durch, um die Machbarkeit des Betriebs eines Quartierspeichers in einem Neubaugebiet zu untersuchen.
Ziel des Projektes ist es, rechtliche und technische Herausforderungen zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten, die als Blaupause für zukünftige Projekte dienen können. Zu diesem Zweck werden in einem Neubaugebiet in Bergneustadt Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern installiert, wobei der erzeugte Strom entweder direkt verbraucht, in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder in einem Batteriespeicher gespeichert wird.
Doch nicht nur die technischen Herausforderungen spielen in dem Projekt eine große Rolle, auch rechtliche Grundlagen müssen geklärt werden. Insbesondere die Abrechnung der Energieflüsse stellt eine Herausforderung dar, vor allem wenn es darum geht, den administrativen und technischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen des Projektes werden daher verschiedene Abrechnungs- und Messkonzepte erarbeitet und mit den Stadtwerken Solingen, die den Speicher im Neubaugebiet betreiben sollen, abgestimmt. Anschließend werden die Konzepte auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit geprüft und die Betriebsdaten des Speichers über einen längeren Zeitraum erfasst.
Die Erkenntnisse aus der Datenanalyse sollen später in ein praxisorientiertes Handbuch einfließen, wie Prof. Dr. Eberhard Waffenschmidt vom Institut für Elektrische Energietechnik der TH Köln erläutert: „Bisher werden kaum Quartierspeicher realisiert, weil die Umsetzung aufwändig erscheint und die Wirtschaftlichkeit oft unklar ist. Wir erwarten daher, dass eine beispielhafte Planung mit Best-Practice-Anwendungen zur Standardisierung von Speicherlösungen als Blaupause für weitere Projekte dient.
Das Projekt Quartierspeicher für eine Klimaschutzsiedlung“ wird von Prof. Dr. Eberhard Waffenschmidt geleitet und von verschiedenen Partnern unterstützt, darunter der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB“ und die Stadtwerke Solingen GmbH. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert das Projekt über die zweijährige Laufzeit mit rund 120.000 Euro. (pms)