28.02.2023 – Die Bundesnetzagentur hat eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Sie umfasst insgesamt 1.800 MW auf vier zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee. Die WEA sollen 2028 Strom liefern können.
Die vier Flächen liegen in Nachbarschaft von bestehenden Windparks und schließen damit „Baulücken“. Zwei der Flächen mit zusammen 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen im sogenannten Gebiet N-3, ca. 35 km nördlich von Norderney. Zwei weitere Flächen mit ebenfalls 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen im Gebiet N-6, ca. 90 km nordwestlich von Borkum.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei wurden wesentliche Informationen – etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse – erhoben. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bietende müssen diese Untersuchungen im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.
Erstmalig qualitative Zuschlagskriterien für nachhaltiges Wirtschaften
Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben finden auch sogenannte qualitative Kriterien Anwendung, die im Bereich Offshore-Wind erstmals getestet werden sollen. Bewertet werden dabei der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte. Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben. Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Stiftung Offshore-Windenergie: „Die heiße Phase hat begonnen“
Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung Offshore-Windenergie, bezieht Stellung zur jüngsten Ausschreibung. „Die heiße und entscheidende Phase in den Offshore-Wind-Ausschreibungen 2023 hat damit jedoch erst begonnen: Jetzt wird sich zeigen, wie belastbar, attraktiv und zukunftsorientiert das Herzstück des Windenergie-auf-See-Gesetzes – das Ausschreibungsdesign – im vergangenen Jahr konzipiert worden ist. Sowohl an der starken Betonung der monetären Gebotskomponente – bei zentral- und nicht-zentral voruntersuchten Flächen – wie auch den Schwerpunkten der qualitativen Kriterien kam aus der Branche viel Kritik auf. Ob die Befürchtungen zutreffen, werden uns die kommenden Monate zeigen.
Gebote für Offshore-Auktion bis zum 1. August 2023
Gebote sind bis zum 1. August 2023 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bietenden über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Wer bezuschlagt wird, erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.
Neben den jetzt bekannt gemachten Ausschreibungen hat die Bundesnetzagentur am 31. Januar bereits 7 GW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben. (ds)
www.bundesnetzagentur.de
www.offshore-stiftung.de