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Wie der Ausbau der Windkraft an Land beschleunigt werden kann

12.04.2023 – Um die Lücke beim Windausbau an Land zu schließen und auf den Zielpfad für 2030 zu kommen, braucht es laut Agora Energiewende zusätzlich zu den aktuell in der Bundesregierung diskutierten Maßnahmen ein Beschleunigungspaket. In einem neuen Impulspapier legt Agora Energiewende 15 Maßnahmen vor, die kurz-, mittel- und langfristig Wirkung entfalten sollen und darauf zielen, Projektentwicklungsverfahren zu beschleunigen und ausreichend Flächen bereit zu stellen.

Kurzfristig den Rückstau bei Bauprojekten auflösen

Windräder Wolken im Hintergrund

Foto: Pexels / pixabay.com

Kurzfristig können der Denkfabrik zufolge rund fünf Gigawatt Wind ans Netz gebracht werden, indem aktuell blockierte, baureife Projekte realisiert werden. Das entspreche bereits der Hälfte des bis 2024 erforderlichen Zubaus in Höhe von rund 10 Gigawatt Windleistung. Zusätzlich können Instrumente, die Projektierer in der volatilen Marktlage gegen massive Preisanstiege absichern, beschleunigend wirken. Dazu zählen etwa Regelungen zur Rückgabe von bereits erteilten Zuschlägen in Kombination mit der Ermöglichung einer Teilnahme an der nächsten Ausschreibungsrunde. Eine veränderte Strafzahlungsregelung (Pönale) bei Projektverzögerungen würde Projektierern zudem erlauben, durch Lieferengpässe beeinträchtigte Bauprojekte straffrei abzuschließen. Auch die Vereinfachung von Genehmigungen für Schwerlasttransporte sei eine Maßnahme, um baureife Anlagen kurzfristig ans Netz zu bringen.

Windkraftausbau: Beschleunigte Verfahren für den Hochlauf bis 2026

Um mittelfristig die Zeit von Projektstart bis Inbetriebnahme einer Windkraftanlage von acht auf vier Jahre zu halbieren, müssen dem Impulspapier zufolge jetzt die Weichen gestellt werden. Eine zentrale Stellschraube hierfür sei die klare Abgrenzung von Windenergie- und Naturschutzflächen. Hierfür gelte es die befristete EU-Notfallverordnung zu verstetigen. Um zusätzliche Flächen rasch zu erschließen, müssen Gewerbe- und Sonderbauflächen für die Windstromproduktion geöffnet werden und Kommunen mehr Freiheiten bei der Flächenausweisung erhalten. Bis 2026 gilt es zudem, einzelne Projektschritte zu verkürzen. Dazu gehört die Reduzierung des Prüfaufwands bei Genehmigungsverfahren, etwa im Hinblick auf Denkmalschutz-Belange, sowie die Ermöglichung des vorzeitigen Baubeginns von Windkraftanlagen vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens.

Auf dem Weg zum Ziel mit einer Verstetigung des Windenergie-Ausbaus ab 2026

Um 2035 ein klimaneutrales Stromsystem zu erreichen, muss nach den Vorstellungen von Agora Energiewende der jährliche Zubau für Windenergie ab 2026 auf hohem Niveau stabilisiert werden. Dies gelingt nur, wenn zusätzliche Flächenpotenziale erschlossen und Genehmigungen weiter vereinfacht werden. Zudem muss die Ausweisung von Windflächen zeitnah so beschleunigt werden, dass Projektierer in schneller Taktung viele Projekte entwickeln können. Hierfür sei es zentral, das Zwischenziel zur Bereitstellung von Windflächen durch die Länder im Windenergieflächenbedarfsgesetz um zwei Jahre auf Ende 2025 vorzuziehen. Zugleich brauche es eine dauerhafte Vereinfachung der Umwelt- und Artenschutzprüfung. Die Gruppierung von Windradmodellen in sogenannte Typ-Variantencluster ermöglicht es, begonnene Vorhaben mit ähnlichen Modellen aus der Variantengruppe abzuschließen.

Agora-Berechnungen zufolge stecken im Strommix eines klimaneutralen Stromsystems 2035 etwa 40 Prozent Windenergie an Land. (ds)

www.agora-energiewende.de