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23.09.2026 – Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse ihrer halbjährlichen Abfrage zum Ausbaustand von intelligenten Messsystemen veröffentlicht. Die Branche hat mehr als ein Viertel der Pflichteinbaufälle umgesetzt.  

Bild: Sun/stock.adobe.com (KI generiert)

Das wohl wichtigste Ergebnis: Die Pflichteinbauquoten werden im Durchschnitt erreicht und vielfach sogar überschritten: So wurden zum Stichtag 30. Juni 2026 in Deutschland insgesamt 54.135.202 Messlokationen durch die Messstellenbetreiber gemeldet, davon 4.831.178 Pflichteinbaufälle. An 1.259.270 dieser Messlokationen sind bereits intelligente Messsysteme verbaut. Damit liegt die Ausstattungsquote über alle gMSB bei 26,1 Prozent insgesamt.  

Da die Zahlen zum Stichtag 31.12.2025 fehlerhaft aggregiert worden waren und Mehrfachzählungen enthielten, beläuft sich der Zuwachs im ersten Halbjahr 2026 auf ca. 765.000 intelligente Messsysteme beziehungsweise 1,5 Prozentpunkte, bezogen auf alle Messlokationen.    

Bezogen auf die Gesamtzahl der Messlokationen werden 5,9 Prozent erreicht. 

Kleine Messstellenbetreiber holen auf 

Die Auswertung zeigt auch, dass sich auch kleinere gMSB inzwischen auf der Zielgraden befinden:  Bei den 591 Messstellenbetreibern mit weniger als 30.000 Messlokationen wurde im Durchschnitt 19,2 Prozent der Messlokationen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.  In der nächsten Größenklasse, den 127 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen, wurde bei den Pflichteinbaufällen eine Quote von durchschnittlich 20,6 Prozent ermittelt. 

Bei den großen Messstellenbetreibern ist der Rollout noch deutlich weiter fortgeschritten: Die 66 gMSB, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreiben, erzielen eine Einbauquote von 23,5 Prozent. Bei den 19 Messstellenbetreibern mit mehr als 500.000 Messlokationen wurden im Mittel bereits 29,7 Prozent der Pflichteinbaufälle umgesetzt.  

 

Grafik: Bundesnetzagentur

 

Zuverlässige Datenübermittlung im Fokus  

Die Bundesnetzagentur betont, dass der reine Einbau eines intelligenten Messsystems allein nicht ausreicht, um die bestehenden Pflichten zu erfüllen. Aus Sicht der Behörde müssen die Geräte im Anschluss an die Installation auch tatsächlich in der Lage sein, Viertelstundenwerte zuverlässig zu erfassen und an die berechtigten Stellen zu übermitteln. Erst damit werde die technische Grundlage für zeitvariable Tarife, ein transparenteres Verbrauchsverhalten und eine effizientere Steuerung der Netze geschaffen. Genau hier allerdings liegen in der Praxis noch zahlreiche Herausforderungen. 

Aufsichtsverfahren und Datenkorrektur 

Seit März 2026 hat die Bundesnetzagentur gegen 434 Unternehmen, die die 20-Prozent-Quote nicht erfüllt haben, Aufsichtsverfahren eingeleitet. Bei 77 dieser Unternehmen lag die Quote bei null Prozent. 150 Verfahren konnten inzwischen eingestellt werden. Gründe für Einstellungen waren bislang beispielsweise die zwischenzeitliche Erreichung der Quote oder Übertragungen der Grundzuständigkeit.  

Neue Quoten ab Ende 2026 maßgeblich 

Bislang orientierte sich der Rollout intelligenter Messsysteme unter anderem an einer 20-Prozent-Zielmarke. Zukünftig liegt der Fokus auf den sog. „Zeitraumquoten“ sowie dem Ziel, dass spätestens bis zum Jahr 2032 90 Prozent aller Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen respektive intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet werden.  (pq) 

www.bundesnetzagentur.de