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BEE kritisiert Vorschläge der BNetzA zur Definition energiewirtschaftlich relevanter Daten

06.04.2023 – Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 13. Februar ein Positionspapier veröffentlicht hatte, in dem sie definiert, welche Daten als besonders schutzwürdig gelten und welche als rein betriebliche Daten weniger schutzbedürftig sind, hat der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) nun eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. Demnach würden die Vorgaben der BNetzA, sollten sie umgesetzt werden, die benötigte Digitalisierung der Energiewende weiter verzögern und zu Mehrkosten für Verbraucher:innen führen. In den Standardisierungsgremien wäre bereits im Konsens eine geeignetere Lösung gefunden worden, die nicht zur Disposition gestellt werden sollte.

Die von der BNetzA vorgestellte Unterscheidung zwischen verschiedenen Datentypen bezieht sich insbesondere auf den Umfang der Nutzungspflicht des Smart-Meter-Gateway (SMGW). Besonders schutzwürdige energiewirtschaftlich relevante Daten dürfen nur über ein solches Gerät verarbeitet und übermittelt werden. Betriebliche Daten hingegen können auch über andere Kommunikationskanäle ausgetauscht werden. Der Vorschlag der BNetzA definiere laut BEE energiewirtschaftlich relevante Daten so breit, dass bei der praktischen Anwendung eine kaum abzuschätzende Menge an Daten über das SMGW laufen müsste. Dafür sei die IT-Architektur der SMGWs überhaupt nicht geeignet. Zudem seien die 900 zuständigen Messstellenbetreiber weder organisatorisch noch fachlich dafür aufgestellt, die Vorgaben zu implementieren. Insofern geht der Vorschlag aus Sicht des BEE an der technischen Realität vorbei.

Statt technisch bis auf einzelne Anlagen herunter steuern zu wollen, wie es die BNetzA plant, plädiert der BEE dafür, den Verantwortungsübergang auf den Netzanschlusspunkt, also den Punkt, an dem ein Netznutzer mit dem Energienetz verbunden ist, zu legen und so eine saubere Trennung zwischen Markt und Netzbetrieb zu schaffen. Im Rahmen der Task Force Smart Grid und der Arbeitsgemeinschaft Gatewaystandardisierung habe man erkannt, dass die ausschließliche Kommunikation über das SMGW nicht praxistauglich ist und man sich daher auf die absolut notwendigen Steuerungshandlungen der Netzbetreiber zum gesicherten Netzbetrieb beschränken müsse. Das gelinge mithilfe des Hüllkurven-Konzepts. Dabei gibt der Verteilnetzbetreiber Sollwerte für den Bezug und die Einspeisung am Netzanschlusspunkt vor. Erst wenn die Werte nicht eingehalten werden, greift der Verteilnetzbetreiber ein. Bis dahin kann der Endkunde frei agieren und die Vorteile am Strommarkt durch Energiemanagement realisieren.

„Die BNetzA sollte ihren Vorschlag zurückziehen und bei der Definition des Begriffs der energiewirtschaftlich relevanten Daten das bereits im Konsens gefundene Konzept der Hüllkurve aufnehmen“, schließt der BEE. (jr)

www.bee-ev.de